Anders als die FP-Sozialministerin schließt die ÖVP den Vermögenszugriff nicht aus.
Beate Hartinger-Klein hat als Sozialministerin der FPÖ die Rolle, die blauen Wähler aus den unteren Einkommensschichten nicht zu sehr zu verärgern. Beim neu aufgestellten Arbeitslosengeld prallt sie dabei mit der ÖVP zusammen, die einen Zugriff auf Vermögen von Arbeitslosen künftig nicht ausschließt. „Mit mir nicht“, sagt die FPÖ-Ministerin im ÖSTERREICH-Interview.
ÖSTERREICH: Frau Ministerin, beim Arbeitslosengeld gibt es regierungsintern einige Unstimmigkeiten. Wie soll das neue Modell jetzt aussehen?
Hartinger-Klein: Im Regierungsprogramm steht, dass es ein Arbeitslosengeld neu geben wird. Das heißt, dass die Notstandshilfe darin integriert wird. Wir haben uns ein halbes Jahr Zeit gegeben, zu schauen, wie das im Detail aussieht. Eines ist für mich aber klar: Hartz IV kommt nicht.
ÖSTERREICH: Das heißt, auf das Vermögen von Langzeitarbeitslosen wird nicht zugegriffen?
Hartinger-Klein: Genau.
ÖSTERREICH: Dann können diese Personen aber auch nicht in die Mindestsicherung fallen ...
Hartinger-Klein: Die Absicherung aus Mitteln der Sozialhilfe steht ergänzend immer zur Verfügung. Es ist nur die Frage, wie man das umsetzt: ob das Geld aus Steuermitteln oder ob es aus dem Versicherungsbereich kommt. Dabei ist auch zu bedenken, dass, wenn die Mittel aus dem Versicherungsbereich kommen, diese auf die Pension angerechnet werden. Wenn ich aber in der Mindestsicherung bin, wird dies nicht auf die Pensionszeiten angerechnet. Das würde Altersarmut schaffen.
K. Fischer