Nach BP-Wahl-Pannen

246 Hofburg-Wahlhelfern drohen Haftstrafen

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 Vor allem wegen Amtsmissbrauchs und falscher Beurkundung. Dazu einige unbekannte Täter.

246 Personen sind nach der Aufhebung der Bundespräsidenten-Stichwahl ins Visier der Ermittler geraten. Gegen sie besteht vor allem der Verdacht des Amtsmissbrauchs bzw. der Falschen Beurkundung und Beglaubigung im Amt. Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des Grünen Justizsprechers Albert Steinhauser durch Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) hervor, die der APA vorliegt.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte die erste Stichwahl am 1. Juli 2016 aufgehoben, weil es vor allem bei der Auszählung der Briefwahlstimmen in 14 Bezirken zu Unregelmäßigkeiten gekommen war. VfGH-Vorsitzender Gerhart Holzinger hatte dies damit begründet, dass in diesen Bezirken die Wahlkarten außerhalb einer Sitzung der Bezirkswahlbehörde geöffnet worden waren. Damit seien Rechtsvorschriften verletzt worden, die unmittelbar auf die Vermeidung von Wahlmanipulationen gerichtet sind.

Steinhauser wollte nun unter anderem wissen, wann gegen welche Behördenvertreter aus welchen Gründen bzw. Verdachtsmomenten heraus Verfahren eingeleitet wurden. Laut Sobotka langte die erste Anzeige des Innenministeriums am 24. Mai 2016 bei der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption ein, die alle Verfahren führt. Betroffen sind demnach Mitglieder von 17 Bezirkswahlbehörden, zwei Sprengelwahlbehörden und einer Gemeindewahlbehörden. 246 Personen werden demnach als Beschuldigte geführt, dazu kommen mehrere unbekannte Täter.

Gegen 112 davon wird ausschließlich wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs ermittelt. Dieses Delikt ist mit bis zu fünf Jahren Haft bedroht. 112 weitere werden des Paragrafen 311 StGB (Falsche Beurkundung und Beglaubigung im Amt; bis zu drei Jahre Haft) beschuldigt. 18 Personen kommen für beide Bestimmungen infrage. Einem Verdächtigen wird neben Amtsmissbrauch auch falsche Beweisaussage (Paragraf 288 StGB; bis zu drei Jahre Haft) vorgeworfen. Ein weiterer Beschuldigter kommt neben Amtsmissbrauch auch für die Verletzung eines Amtsgeheimnisses infrage (310 StGB, bis zu drei Jahre Haft). Gegen zwei Verdächtige wird wegen Amtsmissbrauchs sowie Täuschung bei einer Wahl oder Volksabstimmung (Paragraf 263 StGB, bis zu sechs Monate Haft oder 360 Tagesätze) ermittelt.

Sobotka zufolge wurden bis 14. Februar 2017 insgesamt 237 Personen als Beschuldigte vernommen. Dazu kamen zahlreiche Zeugeneinvernahmen.

Steinhauser sagte, es gehe ihm "nicht um kleine Wahlbeisitzer, sondern um jene leitenden Beamten, in deren Amtsverantwortung die ordnungsgemäße Durchführung von Wahlen liegt". Der Grüne betonte, dass "nach den Fehlern und Schlampereien" eine juristische Aufarbeitung "dringend notwendig" sei. "So etwas kann nicht ohne Konsequenzen bleiben."
 

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