Am Freitag werden die Stimmzettel ausgeliefert, dann kommen die Wahlkarten.
7,8 Millionen Stimmzettel für die Präsidentschaftswahl am 25. April sind gerade im Druck. Am Freitag beginnt der "Rollout" von der Druckerei - der Printcom, eine Staatsdruckerei-Nachfolgerin - an die Bezirkswahlbehörden. Sie beginnen im Lauf der nächsten Woche mit dem Versand der auch für die Briefwahl nötigen Wahlkarten.
Wahlkarten anfordern
Wahlkarten können bereits seit Anfang
Februar beantragt werden - und zwar persönlich oder schriftlich (z.B. per
Fax oder übers Internet) bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz der
Antragsteller eingetragen ist. Möglich ist dies schriftlich bis Mittwoch,
den 21. April, und mündlich bis Freitag, den 23. April.
Auslandsösterreicher können Wahlkarten auch über eine österreichische Vertretungsbehörde anfordern. Für sie gibt es heuer etwas Neues: Sie bekommen gleich mit dem Stimmzettel für den 25. April einen leeren Stimmzettel für eine allfällige Stichwahl. Der Grund dafür ist, dass die Zeitspanne zwischen erstem und zweitem Wahlgang 1998 auf drei Wochen verkürzt wurde. Dies reiche aber nicht aus, um die Wahlkarten so zeitgerecht zu versenden, dass alle Auslandsösterreicher an der Stichwahl teilnehmen können, erklärte Robert Stein, der Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium.
Briefwahl erstmals möglich
Die Briefwahl ist heuer erstmals
auch bei einer Bundespräsidentenwahl möglich. Die Frist ist etwas kürzer als
bei der Nationalratswahl: Gültig sind nur Briefwahlstimmen, die spätestens
am Freitag, den 30. April bis 14.00 Uhr bei den Wahlbehörden einlangen. Auch
hiefür ist der Grund eine mögliche Stichwahl drei Wochen nach dem ersten
Wahlgang. Dessen amtliches Endergebnis muss so zeitgerecht festgestellt
werden, dass genug Zeit für die Vorbereitung des zweiten Wahlganges bleibt.
Zur Stimmabgabe bei der Bundespräsidentenwahl darf nur der amtliche Stimmzettel verwendet werden. Wie dieser auszusehen hat, ist im Bundespräsidentenwahlgesetz genau geregelt: Er hat Vor- und Familiennamen der Wahlwerber in alphabetischer Reihenfolge sowie Rubriken mit einem Kreis zu enthalten. Das Format muss laut Gesetz mindestens A5 sein - tatsächlich sind die Stimmzettel für den 25. April im Format A4 gehalten, damit auch stark sehbehinderte Menschen ohne fremde Hilfe wählen können. Für Blinde gibt es eine Schablone.
(c) APA
Reserve vorgeschrieben
Gesetzlich vorgeschrieben ist weiters,
dass mehr Stimmzettel gedruckt werden müssen als es Wahlberechtigte gibt. 20
Prozent muss die Reserve betragen; bei den aktuell 6,4 Wahlberechtigten
müssen als rund 7,8 Mio. Stimmzettel hergestellt werden.
Eine Verwaltungsstrafe von 218 Euro muss zahlen, wer unbefugt amtliche Stimmzettel oder ihm ähnliche herstellt, vertreibt oder verteilt. Derselben Strafe "unterliegt auch, wer unbefugt amtliche Stimmzettel, die zur Ausgabe für die Wahl bestimmt sind, auf irgendeine Weise kennzeichnet".