Rücktritt vom Rücktritt

Plant Strache schon Comeback?

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„Jetzt erst recht“, postete HC Strache. FPÖ-Spitzenkader fordern bereits sein Comeback.

Große Teile der FPÖ halten – wie berichtet – trotz der Ibiza-Affäre kompromisslos zu Strache. FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky schloss in der ATV-Elefantenrunde ein baldiges Polit-Comeback Straches nicht aus. Er, Vilimsky, wolle nun eine Klärung der rechtlichen Vorwürfe gegen Strache erreichen. Sei Strache danach weißgewaschen, wovon er ausgehe, stünde einer Rückkehr nichts mehr im Wege.

Strache selbst befeuerte mit einer Facebook-Nachricht Spekulationen in diese Richtung: „Jetzt erst recht“, postete er. Dazu setzte er ein „Daumen hoch“.

Beinahe geschlossen hinter Strache steht die Wiener FPÖ. So schrieb der Obmann der Freiheitlichen Wirtschaft Wien, Karl Baron, am Montag: „Strache ist es zu verdanken, es ist sein Verdienst, dass die FPÖ Wien zur zweitstärksten politischen Kraft geworden ist“, begründete er seinen Vorstoß. Für Baron sei es undenkbar, Strache als Obmann der FPÖ Wien zu verlieren. Eine Vorstandssitzung der Wiener FPÖ am Montag fand nach Redaktionsschluss statt. Unklar war, ob dort bereits eine Entscheidung über die Neubesetzung der Wiener Parteispitze fiel.

Wiener Spitze

Nötig ist eine solche jedenfalls: Parteichef Strache und der geschäftsführende Wiener Obmann Johann Gudenus haben ja alle Ämter zurückgelegt. Als möglicher neuer Parteichef wird der nicht amtsführende Vizebürgermeister Dominik Nepp gehandelt.

"Anfütterung": Bis zu fünf Jahre Haft

Andreas Scheil ist Professor für Wirtschaftsstrafrecht an der Uni Innsbruck. Für ÖSTERREICH analysiert er die strafrechtlichen Folgen für Strache.

  • Vorteilannahme. Scheil: „Strache war zum Zeitpunkt der Video-Aufnahme zwar kein Minister, aber Mitglied des Nationalrats, ein Amtsträger. Das Delikt, das somit in Frage kommt, ist die Vorteilsannahme zur Beeinflussung. Strache forderte oder ließ sich einen Vorteil versprechen. Konkret war die Rede von Parteispenden via Verein. Den Vorteil ließ er sich mit dem Vorsatz versprechen, sich in Zukunft bei seiner Amtstätigkeit beeinflussen zu lassen.“
  • Anfütterung. Scheil weiter: „Strache hat somit den Vorsatz, sich in Zukunft als Minister oder als Abgeordneter beeinflussen zu lassen. Schließlich hat er auch die Privatisierung des Wassers in Aussicht gestellt. Das ist ein typisches Vorbereitungsdelikt, weil er sich als Amtsträger auf die Payroll bestimmter Leute begibt, um ein Gesetz durchzubringen. Es ist nicht Bestechlichkeit, weil noch kein konkretes Geschäft in Aussicht gestellt wird. Es ist der Paragraf 306, Anfütterung. Strafdrohung: Bei einem Vorteil von mehr als 50.000 Euro sechs Monate bis zu fünf Jahre Haft.“ (wek)
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