Kickl, Strache, Kurz, Moser Edtstadler

Nun Zustimmung der Opposition nötig

Sicherungshaft: Das plant die Regierung

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Nach dem Ministerrat und einem Sicherheitsgipfel präsentierten Kurz, Strache, Moser, Kickl & Edtstadler die Pläne der Umsetzung.

Das Modell der Regierung zur Sicherungshaft sieht vor, dass die Festnahme über eine Anordnung des Bundesamtes für Asyl und Fremdenwesen erfolgt. Danach muss innerhalb von 48 Stunden eine Erstbeurteilung über die Rechtmäßigkeit durch einen Richter des Bundesverwaltungsgerichtes erfolgen. Justizminister Josef Moser (ÖVP) sagte im Pressefoyer, man sei bei den Vorschlägen "sehr vorsichtig vorgangen".

Moser war es im Foyer ein großes Anliegen, die Bedenken gegen die angedachten Pläne zu zerstreuen. Neben der Überprüfung durch einen Richter innerhalb von 48 Stunden verwies er auch auf die geplante Vorgabe, wonach binnen zweier Wochen eine endgültige Einschätzung über die Rechtmäßigkeit sowie über eine allfällige Fortführung der Haft zu erfolgen hat. Auch soll dabei überprüft werden, ob nicht gelindere Mittel ausreichen, oder es komplementärer Maßnahmen wie etwa einer Deradikalisierung bedürfe. Moser zog einen Vergleich zum Unterbringungsgesetz: dieses sehe vier Tage vor, innerhalb derer eine richterliche Prüfung erforderlich ist.

Maximal sechs Monate Sicherungshaft

"Wir sind da sehr, sehr vorsichtig vorgegangen, haben einen Kontrollmechanismus vorgeschaltet, der die Rechtmäßigkeit überprüft", betonte der Justizminister. Jedes Monat sei eine weitere amtswegige Überprüfung vorgesehen. Laut den Plänen soll die Sicherungshaft maximal sechs Monate dauern, eine längere Dauer ist laut einem nach dem Ministerrat an die Journalisten verteilten Positionspapier "nur bei besonderen Gründen" vorgesehen.

Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) zeigte sich hocherfreut: "Es ist ein guter Tag für die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung. Es ist ein weniger guter Tag für diejenigen, die vielleicht als tickende Zeitbomben ein Schutzsystem (...) ausnutzen möchten, um ihre kriminellen Energien sozusagen ungehemmt ausleben zu können", sagte er.
 

Kriterien für Sicherheitshaft vage

Etwas vage blieben die Angaben, unter welchen konkreten Kriterien Asylwerber in Sicherungshaft genommen werden können. Kickl stellte klar, dass es hier nicht um strafrechtlich relevante Dinge gehen könne, denn diese würden ja vom Strafgesetzbuch abgedeckt, und würden somit Untersuchungshaft ermöglichen. "Wenn jemand sagt, er will allen Ungläubigen die Köpfe abschneiden, dann reicht das für U-Haft nicht aus" - diese Drohung sei zu unkonkret und nicht gegen eine bestimmte Person gerichtet. Daher brauche es die Sicherungshaft. "Unter dem Motto: Sicherungshaft für Gefährder statt Sicherheit vor Haft für Gefährder".

Strache nannte als Beispiel einen Asylwerber, der in der Vergangenheit wegen mehrerer Straftaten verurteilt wurde, nach einer Ausweisung trotz Einreiseverbot wieder nach Österreich kommt. "Und dann bedroht er vielleicht noch jemanden, da greift das Strafrecht nicht", und für solche Fälle sei das neue Instrument gedacht, wie er mit Anspielung auf den Anlassfall - die durch einen Asylwerber in Dornbirn verübte tödliche Messerattacke - meinte. Kickl betonte, dass es sich in diesem Fall um kein Behördenversagen gehandelt habe: "Die Analyse hat gezeigt, dass die U-Haft und die Schubhaft hier nicht greift."
 

Es muss "tatsächliche erhebliche Gefahr für öffentliche Ordnung" vorliegen

Fix ist laut dem Vorschlag, dass für die Verhängung einer Sicherungshaft eine "tatsächliche gegenwärtige und hinreichende erhebliche Gefahr" für die öffentliche Ordnung oder den Schutz der nationalen Sicherheit vorliegen muss, worauf auch Moser hinwies: "Ich brauche auf jeden Fall eine Ausführungsgefahr." Auch müsse es eine Einzelfallprüfung geben und die Verhängung soll nur für den "kürzest erforderlichen Zeitraum" erfolgen dürfen. Auch müsse die Maßnahme verhältnismäßig sein und dürfe nur verhängt werden, wenn nicht gelindere Mittel wie etwa eine "Gefährderansprache" ausreichen.

Der Kanzler betonte, dass ähnliche Instrumente bereits in anderen EU-Staaten in Kraft seien: "Das was wir hier vorlegen, gibt es in 15 EU Staaten. Das sollte Ihnen auch zeigen, dass es etwas ist, das nicht nur mit EU-Recht in Einklang ist, sondern in vielen Staaten der EU üblich ist." Der Kanzler wie auch seine Regierungskollegen untermauerten, dass der Vorschlag mit der Menschenrechtskonvention wie auch mit EU-Recht im Einklang stehe. Vorwürfe der Opposition, wonach die Pläne einen Anschlag auf die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit darstellen würden, wies Kickl scharf zurück: "Es ist genau das Gegenteil, eine Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit und eine Verteidigung der Menschenrechte."
 

Regierung will jetzt um Zustimmung der SPÖ für Sicherungshaft "werben"

„Wenn die Opposition nicht zustimmt, werden wir der Bevölkerung klarmachen, wer dafür verantwortlich ist“, sagt FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache. Die Regierung braucht für ihre geplante Sicherungshaft schließlich eine Verfassungsmehrheit – also die Zustimmung von SPÖ oder Neos – im Parlament. Die Neos haben bereits Nein gesagt, die SPÖ eigentlich auch. Die Koalition will nun aber mit der SPÖ einen Initiativantrag aushandeln, den sie gemeinsam ins Parlament einbringen sollen – und hofft dabei, dass „Doskozil die SPÖ da noch auf ein Ja umstimmen“ könne, so ein FP-Mann.

Die Fakten zur neuen Sicherungshaft

  • Konkrete Gefährdung: Im Unterschied zu ersten Plänen soll jetzt eine reine Sicherungshaft, und keine präventive Haft, kommen. Das heißt, es müssen „schwerwiegende Gründe“ und eine nachvollziehbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit gegeben sein.
  • Richter: Die Sicherungshaft soll zudem durch einen Richterspruch – auch nachträglich – entschieden werden.
  • Kurzer Zeitrahmen: Die Haft muss zeitlich begrenzt sein.

Neues Konsulargesetz: Keine Rückkehr für IS-Kämpfer

Der Ministerrat hat am Mittwoch eine Reform des Konsulargesetzes beschlossen – demnach wird IS-Kämpfern im Ausland (z. B. Irak) der konsularische Schutz gestrichen. „Personen, deren Einreise die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährden würde, kann die Unterstützung versagt werden“, heißt es im Ministerratsvortrag, der ÖSTERREICH bereits vorab vorlag. „Es ist ganz klar, dass IS-Rückkehrer jegliches Recht auf Schutz verloren haben, und dies werden wir konsequent weiterverfolgen“, so Innenminister Herbert Kickl zu ÖSTERREICH. Die IS-Kämpfer seien „tickende Zeitbomben“, so Kickl.

 

Video zum Thema: Ministerrat: Regierung beschließt Sicherungshaft

 

Kein Anspruch auf 
diplomatische Hilfe

Er bringt ein Beispiel: Ein Mann ist im Jahr 2016 nach Syrien ausgereist und hat für den Islamischen Staat gekämpft. Er will zurück nach Österreich und meldet sich bei der Botschaft. Da sich der Mann aber einer Terrororganisation angeschlossen hat, hat er keinen Anspruch auf die Hilfe Österreichs – auch wenn er Staatsbürger ist.

Schwieriger ist die Situation freilich mit jenen Kämpfern, die selbständig nach Österreich kommen. Sie dürfen nach derzeitigem Recht ins Land zurückkehren.

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