BP-Wahl

Adventmärkte vor Wahllokalen sind möglich

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Verbotszonen seien auch "in einem sehr geringen Abstand" möglich.

Die Tatsache, dass die Hofburg-Stichwahl auf den 4. Dezember verschoben wurde, hat zuletzt Befürchtungen laut werden lassen, dass deshalb Adventmärkte nicht am üblichen Platz abgehalten werden können. Denn rund um Wahllokale gelten Verbotszonen - und dort sind "Ansammlungen" verboten. Das Innenministerium empfiehlt den Bürgermeistern im Leitfaden nun "enge Verbotszonen" zu ziehen.

Ein Adventmarkt sei zweifelsohne als "Ansammlung" zu sehen - und eine solche ist innerhalb der Verbotszone verboten. Wahllokale sind aber oft im Gemeindeamt oder in Schulen untergebracht, die Plätze davor sind beliebte Standorte für die Weihnachts-Standln.

Keinesfalls Veranstaltungen im Wahllokal

Im Leitfaden für die Bundespräsidenten-Wahl empfiehlt das Ministerium deshalb: "Für den Fall, dass im Bereich der bisher gebräuchlich gewesenen Verbotszonen am Wahltag die Abhaltung von Adventmärkten oder Veranstaltungen geplant sein sollte, wird darauf zu achten sein, dass die Verbotszonen so festgelegt werden, dass sie sich nicht auf den Bereich des Marktgebietes oder der Veranstaltung erstrecken." Das Gesetz gebe keine Mindestgröße vor, Verbotszonen könnten also auch "in einem sehr geringen Abstand rund um Wahllokale gezogen werden". Betont wird aber, dass im Gebäude des Wahllokales "keinesfalls Veranstaltungen anberaumt werden" dürfen.

Definiert werden die Verbotszonen von den Gemeindewahlbehörden. Bis spätestens 4. November müssen sie diesmal festlegen, wie groß die Verbotszonen vor Wahllokalen sind.

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