Affären

Amtlich: Chat-Man Schmid beantragt Kronzeugen-Regelung

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Ex-Öbag-Chef Thomas Schmid hat einen Antrag auf Kronzeugenregelung gestellt. 

Just als Sebastian Kurz am vergangenen Montag bei der WKStA saß, um die Vorwürfe von Thomas Schmid zu entkräften, übersandte dessen Anwalt Roland Kier den offiziellen Antrag auf Zuerkennung der Kronzeugenregelung der Staatsanwaltschaft - das 17-seitige Papier liegt ÖSTERREICH vor.

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Das ist der Antrag von Schmids Anwalt.

Konkret beantragt Schmid ein „diversionelles Vorgehen nach § 209a Abs 1 Strafprozessordnung“ – wird dem stattgegeben, kann die Verfahren gegen den „Chatman“ zum Beispiel durch Zahlung einer Geldbuße eingestellt werden.
Schmids Anwalt betont in dem Papier, dass Schmid von sich aus an die WKStA herangetreten sei und sich „offenbart“ habe. Außerdem sei dieses Geständnis reumütig. Der Ball liegt jetzt bei der WKStA sowie beim Justizministerium, da der Fall von öffentlichem Interesse ist, wird sich auch der Weisungsrat damit beschäftigen. Frist für eine Entscheidung gibt es nicht.

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