Theoretisch bis zu drei Jahre Haft

Ex-Kanzler Kurz kommt wohl nicht ins Gefängnis

Für Falschaussage drohen bis zu drei Jahre Haft, aber nur theoretisch.

Strafantrag. Im Strafantrag wird Sebastian Kurz falsche Zeugenaussage in einem U-Ausschuss vorgeworfen: Er soll seine Rolle im Postenschacher rund um die ÖBAG mehrfach heruntergespielt haben – ein Verstoß gegen §288 StGB „ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen“.

Droht Kurz also der Gang ins Gefängnis? Justiz-Insider halten das für unwahrscheinlich. Kurz streitet zwar die Falschaussage ab. Im Fall einer Verurteilung gäbe es also diesbezüglich keine mildernden Umstände.

Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und sein ehemaliger Kabinettchef Bernhard Bonelli
© APA/GEORG HOCHMUTH

Für Kurz spricht aber seine Unbescholtenheit. Und selbst wenn es eine teilbedingte Haftstrafe geben sollte, würde die wohl unter 12 Monaten liegen – womit für Kurz jedenfalls eine Fußfessel möglich wäre...

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