Ex-Kanzler wegen Falschaussage angeklagt

Kurz: ''WKStA versucht mich falsch zu interpretieren''

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Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat gegen den ehemaligen Bundeskanzler und ÖVP-Chef Sebastian Kurz Anklage wegen Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss erhoben.

Es gibt auch schon einen Verhandlungstermin. Kurz muss sich ab 18. Oktober am Wiener Landesgericht für Strafsachen verantworten. Die Verhandlung ist auf drei Tage anberaumt, die Urteile sollen am 23. Oktober fallen.

Von der WKStA wegen falscher Zeugenaussage zur Anklage gebracht wurden neben Kurz auch dessen langjähriger Vertrauter Bernhard Bonelli, Kabinettschef im Bundeskanzleramt unter Kurz und dessen Nachfolger Alexander Schallenberg, sowie die vormalige ÖVP-Vizeparteichefin Bettina Glatz-Kremsner, bis März 2022 Generaldirektorin der Casinos Austria und Vorstandsvorsitzende der Österreichischen Lotterien. Die beiden werden neben Kurz auf der Anklagebank im Großen Schwurgerichtssaal Platz nehmen müssen.

Wie die WKStA Freitagmittag in einer Pressemitteilung verbreitete, wird Kurz und Bonelli vorgeworfen, sie hätten als Auskunftspersonen vor dem U-Ausschuss zum Thema Ibiza-Untersuchungsausschuss insbesondere im Zusammenhang mit der Befragung zur Errichtung der ÖBAG und der Besetzung des Vorstandes und Aufsichtsrates dieser Gesellschaft falsch ausgesagt. Glatz-Kremsner - sie wird in der Aussendung der WKStA nicht namentlich genannt - soll sowohl vor dem U-Ausschuss als auch bei ihrer Vernehmung als Zeugin im Ermittlungsverfahren der WKStA zur Bestellung eines Vorstandsmitgliedes der Casinos Austria AG falsch ausgesagt haben. Für alle drei Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Kurz: ''WKStA interpretierte mich falsch''

Nun meldete sich erneut Ex-Kanzler Kurz zu Wort. Er sagt in einem Tweet, dass sich die Vorwürfe gegen ihn einmal mehr "als falsch herausstellen" werden. Es werde erneut versucht, "meine Aussagen falsch zu interpretieren durch Spekulationen, ob ein 'Na' auf ein 'Nie' als doppelte Verneinung, Widerspruch oder Zustimmung zu werten ist oder die Frage, ob das Wort 'involviert' passender gewesen wäre als 'informiert'", so Sebastian Kurz.

 

 

Die WKStA geht in ihrem Strafantrag davon aus, dass Kurz und die beiden Mitangeklagten unter Wahrheitspflicht nicht nur mit bedingtem Vorsatz, sondern "wissentlich" die Unwahrheit gesagt hätten. In der Aussagepsychologie bestünde "Einigkeit darüber, dass Menschen grundsätzlich nicht ohne Motiv lügen", hält die Anklagebehörde fest. Und weiter: "Fallbezogen liegt ein starkes Motiv für eine vorsätzliche Falschaussage vor."

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