Ex-Kanzler vor Gericht

Kurz-Anklage: So reagiert Kanzler Nehammer

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Generalsekretär Stocker: "Es ist wichtig, dass es endlich zur Klärung der Vorwürfe kommt"

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat gegen den ehemaligen Bundeskanzler und ÖVP-Chef Sebastian Kurz Anklage wegen Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss erhoben. Es gibt auch schon einen Verhandlungstermin. Kurz muss sich ab 18. Oktober am Wiener Landesgericht für Strafsachen verantworten. Die Verhandlung ist auf drei Tage anberaumt, die Urteile sollen am 23. Oktober fallen.

Möglichkeit der Aufklärung 

Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) sieht bei einer möglichen Anklage gegen Kurz vor allem die Gelegenheit für eine Aufklärung des Falles: "Wenn es soweit ist, besteht jetzt endlich die Möglichkeit der Aufklärung für alle betroffenen Personen und die Gelegenheit, tatsächlich diese Aufklärung anzustreben", sagte er in einer Pressekonferenz mit seinem deutschen Amtskollegen Olaf Scholz am Freitag in Salzburg. 

ÖVP-Generalsekretär Stocker reagierte auf die Anklage in einer Aussendung. "Nach Jahren der Anschuldigungen soll Sebastian Kurz nun endlich die Gelegenheit bekommen, sich vor einem unabhängigen Gericht zu verteidigen. Es ist wichtig, dass es endlich zur Klärung der Vorwürfe kommt", so Stocker. "Festzuhalten ist: Es handelt sich um einen Strafantrag, das ist weder ein Urteil und schon gar kein Schuldspruch. Sebastian Kurz hat immer betont, dass die Vorwürfe gegen ihn falsch sind, sodass wir davon ausgehen, dass kein strafbares Verhalten vorliegt. Das ist nun von einem unabhängigen Gericht zu entscheiden."

Der ÖVP-Generalsekretär kritisiert das lange Verfahren: "Dass das Verfahren so lange in Schwebe war, zeigt, dass die Vorwürfe offenbar auf sehr schwachen Beinen stehen. Bemerkenswert ist, dass die Ermittlungen derart lange gedauert haben und die Medien wieder einmal lange vor den Betroffenen über die weiteren Verfahrensschritte informiert waren. Das beweist einmal mehr, dass es in diesem Bereich dringenden Reformbedarf gibt. Es braucht kürzere Verfahren und einen angemessenen Anspruch auf Schadenersatz bei Freisprüchen“.

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