Der OGH hat das Buwog-Urteil über Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger und andere jetzt fertig gestellt.
Wie oe24 vorab berichtete, plante der OGH eine Übermittlung des riesigen Buwog-Aktes samt rechtskräftigem Urteil an das Landesgericht Wien Ende April. Nun, der Akt ist am Montag fertiggestellt worden und wird jetzt dem Landesgericht Wien übermittelt, wie der Anwalt von Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger, Michael Dohr, gegenüber oe24 bestätigte.
Damit ist es bis zur Aufforderung zum Haftantritt für Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und Meischberger nur noch ein Schritt. Ein Richter im Landesgericht muss noch die sogenannte Endverfügung ausstellen, sie wird den beiden gemeinsam mit der Aufforderung zum Strafantritt zugestellt. "Das könnte schon nächste Woche der Fall sein", so Dohr. Beide hätten dann vier Wochen Zeit, die Haft anzutreten, es könnte also spätestens Anfang Juni soweit sein.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat Ende März die erstinstanzlichen Urteile in der Buwog-Causa für die Hauptangeklagten im Wesentlichen bestätigt und über Grasser sowie dessen Trauzeugen Meischberger vier bzw. dreieinhalb Jahre Haft verhängt. Die Rechtsmittel in Österreich sind damit ausgeschöpft, ihnen bleibt der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
Grasser dürfte seine Haft in Innsbruck im sogenannten "Ziegelstadel" antreten, im Fall von Meischberger kommt die Haftanstalt Korneuburg in Frage.