Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat in der Causa Casinos Anklage erhoben.
Am Freitag wurde ein entsprechender Strafantrag zugestellt, berichtete der Glücksspielkonzern Novomatic in einer Aussendung. Konkret geht es um die Bestellung des FPÖ-nahen Managers Peter Sidlo zum Vorstand der Casinos Austria AG. Die WKStA hatte die Ermittlungen ursprünglich schon eingestellt, auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien aber wieder aufgenommen.
In der Causa rund um die teilstaatliche Casinos Austria AG (CASAG) geht es um einen vermuteten Deal innerhalb der türkis-blauen Regierung im Glücksspielbereich. Ermittelt wurde nach einer anonymen Anzeige seit Juni 2019. Der Vorwurf: Es soll eine ÖVP-FPÖ-Vereinbarung gegeben haben, den der FPÖ nahestehenden Sidlo auf einem Ticket von CASAG-Miteigentümer Novomatic in den CASAG-Vorstand zu entsenden - obwohl er für diesen Posten nur wenig qualifiziert gewesen sein soll. Im Gegenzug soll die FPÖ u.a. Entgegenkommen bei etwaigen Gesetzesänderungen beim kleinen Glücksspiel nach der Wiener Wahl signalisiert haben.
Ermittlungen gegen Strache
Laut WKStA habe man Anklage gegen Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache wegen Vorteilsannahme zur Beeinflussung (§ 306 StGB) und zwei Verantwortliche des Glücksspielkonzerns Novomatic
AG wegen Vorteilszuwendung zur Beeinflussung (§307b StGB; sogenanntes „Anfüttern“) erhoben. Strache hatte alle Vorwürfe stets bestritten, es gilt die Unschuldsvermutung., Weitere Anklagen betreffen zwei Verantwortliche des Glücksspielkonzerns Novomatic wegen Vorteilszuwendung zur Beeinflussung.
Für Novomatic "nicht nachvollziehbar"
Für die Novomatic ist es in einer ersten Reaktion "nicht nachvollziehbar, auf Basis welcher neuen Erkenntnisse nun ein Strafantrag eingebracht wurde". Weder hätten zusätzliche Einvernahmen stattgefunden, noch gebe es neue Beweismittel, die diese Entscheidung erklären würden, hieß es in der Aussendung.
Novomatic-Sprecherin Alexandra Lindlbauer hält fest: "Novomatic hat sämtliche Vorwürfe von Beginn an entschieden als unwahr zurückgewiesen. Von den ursprünglich zahlreichen Anschuldigungen haben sich im Zuge des Ermittlungsverfahrens bereits alle, bis auf diesen letzten Vorwurf, als unbegründet erwiesen und führten zu rechtskräftigen Einstellungen. Wir sind daher überzeugt, dass sich auch dieser letzte verbleibende Vorwurf ebenso als haltlos erweisen wird und begrüßen daher die Klärung durch ein unabhängiges Gericht."
Weitere Anklage gegen Strache
Eigentlich hätte sich Strache bereits am kommenden Montag vor Gericht verantworten müssen, allerdings in einer anderen Sache. Dem Ex-Vizekanzler wird Untreue vorgeworfen. Er soll versucht haben, sich die Prämie einer durch die Wiener FPÖ abgeschlossenen Lebensversicherung auszahlen zu lassen, die dafür da war, im Falle seines Ablebens seine Familie abzusichern. Dabei geht es um 300.000 Euro.
Der Prozess wurde am Mittwoch jedoch aufgrund des weiteren Strafantrages abberaumt. Liegen gegen eine Person zwei Anklagen vor, müssen laut Strafprozessordnung beide in einer Hauptverhandlung und von einem Richter abgehandelt werden. Bei Strafanträgen der WKStA ergibt sich auch am Gericht eine Sonderzuständigkeit. Der konkrete Fall muss nun also einer Richterin oder einem Richter zugeteilt werden, der oder die auf Wirtschaftsstrafsachen spezialisiert ist.