Affären

"Fall Schimanek" zeigt massive Sicherheitslücke im Parlament

Gegen den ehemaligen Büroleiter des Nationalratspräsidenten wird wegen Verstößen gegen das Verbots- und Waffengesetz ermittelt - eine Sicherheitsüberprüfung gab es zuvor nicht.

Im Parlament wurden in den letzten Jahren die Sicherheitsvorkehrungen hochgefahren, so werden selbst altgediente Parlamentsredakteure nunmehr jährlich einer Sicherheitskontrolle durch den Verfassungsschutz unterzogen. Fällt die negativ auf, wird der Zutritt zum Hohen Haus gesperrt.

Mitarbeiter des Präsidenten werden nicht überprüft

Im Fall von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des protokollarisch zweithöchsten Amtes der Republik gilt das nicht. Das geht aus einer Anfragebeantwortung von Nationalratspräsidenten Walter Rosenkranz an den Grünen Lukas Hammer hervor.

Dabei geht es um die Causa Rene Schimanek. Gegen den einstigen Büroleiter von Rosenkranz wird wegen Verstößen gegen das NS-Verbots- und Waffengesetz von der Staatsanwaltschaft Krems ermittelt. Rosenkranz hatte Schimanek zunächst zu halten versucht. Als aber Ende Februar Mails auftauchten, die Kontakte Schimaneks zu den rechtsextremen deutschen "Sächsischen Separatisten" belegen, musste Schimanek seinen Vertrag auflösen. Zudem waren in einem Forsthaus in Langenlois, in dem Schimanek damals hauptgemeldet war, große Mengen an Munition und NS-Devotionalien gefunden worden. Schimanek bestreitet die Vorwürfe, es gilt die Unschuldsvermutung.

Rosenkranz teilte jetzt in seiner Anfragebeantwortung mit, dass der Verfassungsschutz Schimanek nicht überprüft habe, eine solche "Sicherheitsüberprüfung ist gesetzlich nicht vorgesehen". Laut der Parlamentsdirektion sei ein Check schon deshalb "nicht zwingend", weil Schimanek zuvor Vertragsbediensteter des Parlaments - im FPÖ-Klub - gewesen sei.

Hammer findet das skandalös: "Immerhin hat der Büroleiter des Präsidenten im Parlament Zugang zu vertraulichen Akten und Ausschüssen sowie auch zu persönlichen Daten." Dafür braucht es auch keine Gesetzesänderung: "Rosenkranz sollte das einfach machen." 

Aus dem Büro Rosenkranz hieß es dazu, Mitarbeiter des Parlaments seien bisher noch nie überprüft worden, dafür gebe es auch keine gesetzliche Grundlage.

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