Der geschasste ORF-Chef Roland Weißmann will seine Kündigung rechtlich anfechten - es dürfte der Startschuss für eine Schlammschlacht vor Gericht sein.
Der ORF kommt nach dem Rücktritt seines Generaldirektors Roland Weißmann nicht zur Ruhe. Vorläufiger Höhepunkt ist diese Woche die Auflösung von Weißmanns Dienstverhältnis, das er als langjähriger ORF-Redakteur noch hatte.
Roland Weißmann
"Freispruch" durch ORF-Untersuchung
Eine Untersuchung der ORF-Compliance-Abteilung hatte Weißmann von dem Vorwurf der sexuellen Belästigung quasi freigesprochen. Die neue ORF-Chefin Ingrid Thurnher begründete die Kündigung Weißmanns dann damit, dass "der ORF von seinen Führungskräften allerdings nicht bloß die Einhaltung zwingenden Rechts verlangt, sondern ein sehr hohes Maß an Integrität und Unterlassung jeglichen Verhaltens, das geeignet ist, dem Unternehmen zu schaden. Jeder Anschein eines einer Führungskraft unangemessenen Verhaltens ist daher zu vermeiden."
Forderung von mehr als drei Millionen Euro
Nun, Weißmann will jetzt gegen die Kündigung vorgehen - sein Anwalt Oliver Scherbaum trägt es groß an: Er will nicht nur bestehende Ansprüche voll geltend machen, sondern auch Weißmanns Gehalt einklagen, das dieser bekommen hätte, wenn er - wie geplant im August - für weitere vier Jahre zum Generaldirektor gewählt worden wäre. Weißmann hatte zuletzt immerhin ein Brutto-Jahresgehalt von knapp 430.000 Euro, Insider rechnen mit einer Forderung von mehr als drei Millionen Euro.
Experten halten es für nicht unwahrscheinlich, dass Weißmann damit durchkommt, umso mehr, als die Chefs des Stiftungsrats Weißmanns Rücktritt mit einer Aussendung am 9. März mit dem Vorwurf der sexuellen Belästigung begründet hatten. Hier könnte für Weißmanns Reputation ein Schaden eingetreten sein.
Genau das dürfte allerdings zu weiteren juristischen Auseinandersetzungen führen. Im ORF-Radio weist die Arbeitsrechtlerin Katharina Körber-Risak darauf hin, dass der ORF dann versuchen könnte, sich an den beteiligten Chefs des Stiftungsrates - konkret an Heinz Lederer und Gregor Schütze - schadlos zu halten: "Wenn Mag. Weißmann Schadenersatzansprüche gegen das Haus geltend macht, dann kann sich der ORF schon überlegen, einen Regressanspruch gegen jene Mitglieder des Stiftungsrates zu stellen, die an dem Schaden beteiligt waren. Man kann sich schon vorstellen, dass durch die voreilige Veröffentlichung solcher ungeprüfter Vorwürfe ein Schaden entstanden ist - und dann haften sie auch dafür."
Das ist die Aussendung von Lederer und Schütze
Mit dieser Aussendung gaben Heinz Lederer und Gregor Schütze den Rücktritt von Roland Weißmann als ORF-Chef bekannt.
Laut ORF-Radio hätten allerdings Lederer und Schütze die betreffende Aussendung sehr wohl mit Anwälten sowie mit Thurnher abgestimmt - durch die Kündigung Weißmanns fühlt man sich sogar noch bestätigt.
Doch warum der "Freispruch" der Compliance-Abteilung vom Vorwurf der sexuellen Belästigung für Weißmann? Aus der Passage des Berichts, den Anwalt Oliver Scherbaum veröffentlichte, geht einerseits hervor, dass Weißmann zu keinem "Zeitpunkt berufliche Konsequenzen, welcher Natur auch immer, gegenüber der Betroffenen angedroht oder auch nur angedacht hätte, wenn sie seinen Avancen nicht nachgibt" und andererseits "konnte auch die Unerwünschtheit des Verhaltens von Mag. Weißmann nicht mit der notwendigen Wahrscheinlichkeit festgestellt werden“.
Und weil das alles noch nicht reicht, wird auch noch ein Verfahren bei der KommAustria durchgeführt. Die von der FPÖ entsandten Stiftungsräte Peter Westenthaler und Christoph Urtz haben eine Beschwerde bei der Medienbehörde gegen Lederer und Schütze eingereicht...