Affären

Galgenfrist für Grasser: Haftantritt wohl erst im Juni

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Da der Oberste Gerichtshof den rechtskräftigen Schuldspruch für Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger & Co. noch nicht schriftlich ausgefertigt hat, verzögert sich auch der Haftantritt.

Am 25. März wurden Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und sein Trauzeuge Walter Meischberger rechtskräftig wegen Untreue zu vier bzw. 3,5 Jahren verurteilt. Sie haben zusammen u. a. mit dem PR-Unternehmer Peter Hochegger  beim Verkauf der Buwog-Wohnungen an die Immofinanz das Bieterverfahren beeinflusst und knapp 10 Mio. Euro Provision dafür erhalten.

Grasser Meischberger
© APA/ROLAND SCHLAGER

Haftantritt dauert noch ein bisschen

Da Hochegger aufgrund seines Geständnisses mit drei Jahren teilbedingt davonkam, müssen Grasser und Meischberger ihre Haft sicher absitzen. Doch das könnte noch ein bisschen dauern.

Denn der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das Urteil (und damit den mehr als 10.000 Seiten umfassenden Akt) noch nicht schriftlich ausgefertigt. Nur wenn der Akt beim Landesgericht Wien eingelangt ist, kann der zuständige Richter eine sogenannte Endverfügung ausstellen, die dann Grasser und Meischberger zugestellt wird. Erst ab diesem Zeitpunkt hat Grasser dann vier Wochen Zeit, die Haft anzutreten.

Ainedter Grasser Wess

Anwalt Manfred Ainedter, Karl Heinz Grasser und Anwalt Norbert Wess vor Verhandlungsbeginn über Nichtigkeitsbeschwerde und Berufungen in der Causa Buwog/Grasser am OGH in Wien am Donnerstag, 20. März 2025. - 

© APA/ROLAND SCHLAGER

Im OGH bestätigte man am Mittwoch gegenüber oe24, dass das schriftliche Urteil "Ende April oder Anfang Mai" dem Landesgericht übermittelt wird. Im Landesgericht hieß es dazu, dass der Akt sehr umfangreich sei und die Bearbeitung durchaus einige Zeit dauern werde.

Sprich: Sehr viel früher als Ende Mai wird die Ausstellung der Endverfügung nicht stattfinden, es kann auch sein, dass es später ist. Grasser hätte dann eben auch noch vier Wochen Zeit für seinen Haftantritt - der dann wohl erst im Juni stattfinden wird.

Bleibt es im Fall von Grasser bei seinem letzten Wohnsitz Kitzbühel, muss er seine Haft im sogenannten "Ziegelstadel" in Innsbruck antreten. Schlussendlich wird aber die Justizdirektion entscheiden, wo Grasser eine Haft absitzen wird. Realistischerweise kann Grasser dann nach rund einem Jahr einen Antrag auf Fußfessel stellen.

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