Ex-Kanzler

Kurz beantragte vor Prozess-Beginn Freispruch

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Der frühere Bundeskanzler und ÖVP-Chef Sebastian Kurz hat vor dem Beginn seines Prozesses wegen falscher Zeugenaussage einen Freispruch beantragt.  

In einer dem Richter übermittelten Gegenäußerung seines Anwalts werden mehrere Gründe aufgeführt, warum der Strafantrag der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) über das Ziel hinausschieße. Es handle sich "nicht einmal um sachliche und objektive Begründungen, sondern um eine bloße Anhäufung von Scheinargumenten". 

Auf 20 Seiten argumentiert Kurz, der durch Anwalt Otto Dietrich vor Gericht vertreten wird, warum er im Ibiza-Untersuchungsausschuss nicht falsch ausgesagt habe. Ihm wird vorgeworfen, er hätte als Auskunftsperson im Zusammenhang mit der Errichtung der ÖBAG und der Besetzung des Vorstandes und Aufsichtsrates dieser Gesellschaft nicht die Wahrheit gesagt.

Kurz stößt sich in der Gegenäußerung, die der APA vorliegt, etwa am Strafantrag selbst. Im Gegensatz zu einer Anklageschrift, wie sie bei größeren Strafandrohungen eingebracht wird, müsse ein solcher nämlich gar keine Begründung enthalten. "Mehr als ungewöhnlich" sei es daher, dass der Strafantrag, der insgesamt 108 Seiten umfasst, "99 Seiten gesetzlich nicht erforderliche, weitwendige Begründungen enthält". Auch für die Angeklagten sprechende Beweisergebnisse würden nicht beachtet. Ein solches Vorgehen widerspreche nicht dem Objektivitätsgebot, befindet Kurz.   

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