Die Befragung von Ex-Öbag-Chef Thomas Schmid im ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss geriet zur Farce. Schmid verweigerte 20 Mal die Aussage - jetzt droht ihm eine Mega-Beugestrafe.
Wien. Mit Spannung ist am Donnerstag der Auftritt von Thomas Schmid im ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss erwartet worden. Diese währte jedoch nur kurz, verweigerte doch der ehemalige Generalsekretär im Finanzministerium und Ex-ÖBAG-Chef seine Aussage beharrlich. Schmid berief sich beständig auf sein Aussageverweigerungsrecht und schwieg bis zum Schluss - was nun zu einer Verlängerung des Ausschusses führen dürfte.
Die Vorsitzende und Zweite Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) ließ Schmids Schweigen in Abstimmung mit dem Verfahrensrichter nicht gelten und quittierte die Weigerung mit der Ankündigung von Beugestrafenanträgen an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG). Schmid zeigte sich davon unbeeindruckt und blieb seiner Linie treu. Sogar nach Verhängung von 20 Beugestrafen zeigte sich Schmid entschlossen, nichts zu sagen.
Fraktionen hatten sich viel erwartet
Die Fraktionen hatten sich von Schmids Auftritt viel erwartet, handelt es sich bei ihm doch um die zentrale Figur diverser Affären, großteils ausgelöst durch seine von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sichergestellten Chats. Gleich zu Beginn machte Schmid aber klar, dass er sämtliche Aussagen verweigern will.
Er rechtfertigte dies damit, dass seine Aussage vor der WKStA noch nicht abgeschlossen sei. Daher wolle er auch keinerlei Fragen beantworten, weil alle Themen mit dem Strafverfahren zu tun hätten. Sollte der U-Ausschuss anderer Meinung sein, müssten das die Gerichte klären. Schmid untermauerte dies mit rechtlichen Erwägungen.
In einem über seinen Anwalt verbreiteten Statement hielt Schmid fest, "die an der Erforschung der materiellen Wahrheit orientierte Ermittlungsarbeit der WKStA zu unterstützen, so dass die weitere staatsanwaltliche Verfolgung von der Öffentlichkeit derzeit nicht bekannten Ermittlungsansätzen nicht desavouiert und unterlaufen werden kann". Offenbar in Richtung ÖVP meinte er: "Dem Ansinnen einzelner parteilich agierender Mitglieder des Untersuchungsausschusses, durch Nebelgranaten eine objektive Wahrheitsfindung zu torpedieren und - einzigartig in der zweiten Republik einen Konsultationsmechanismus zum Schutz der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsarbeit abzulehnen -, wird damit in der rechtsstaatlich gebotenen Weise entgegengetreten."
Kurze "Stehung" gleich zu Beginn
Nach einer kurzen "Stehung" gleich zu Beginn erklärte die Vorsitzende Bures, dass man mit der Befragung dennoch fortfahren wolle, jede Frage aber einer Einzelfallprüfung unterzogen werde. Wie Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl danach ausführte, sei er nämlich der Ansicht, dass bei jenen Fakten, die das Justizministerium als zulässig erklärt habe, bereits eine abschließende Beurteilung der Ermittlungen erfolgt sei. "Ich sehe nicht, dass Sie sich durch eine neuerliche Aussage, wo sie bereits geständig waren, einer weiteren Strafverfolgung aussetzen."
Schmid blieb jedoch dabei: "Ich bin in mehreren Verfahren Beschuldigter, die Themenblöcke hängen zusammen, und die Einvernahme bei der WKStA ist noch nicht abgeschlossen." Die Abgeordneten setzten allerdings mit ihren Fragen fort, womit das fragwürdige Schauspiel weiter lief und Schmid eine Beugestrafe nach der anderen angedroht wurde. Nach einer gewissen Zeit spielte sich eine gewisse Routine ein. Einzig als die ÖVP an der Reihe war, wurde der übliche Entschlagungs- und Beugestrafe-Rhythmus unterbrochen. Fraktionsführer Andreas Hanger versuchte es nämlich mit Fragen, die außerhalb des von der WKStA vorgelegten Themenkatalogs lagen, blitzte damit aber beim Verfahrensrichter ab. Hanger begnügte sich dann damit, darauf hinzuweisen, dass Schmid heute unter Wahrheitspflicht im Gegensatz zu seinen Aussagen bei der WKStA nichts sagen wollte.
Befragung nach drei Stunden zu Ende
Nach rund drei Stunden war die Befragung zu Ende - zumindest für heute. NEOS-Fraktionsvorsitzende Stephanie Krisper rückte nämlich anschließend davon ab, den Ausschuss nicht über den 7. Dezember hinaus verlängern zu wollen. Zunächst müsse die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Beugestrafen abgewartet werden - anschließend könne man den Ausschuss gegebenenfalls um einen Befragungstag verlängern, um Schmid erneut zu laden.
Für SPÖ-Fraktionsführer Kai Jan Krainer ist das praktisch fix - denn bis zum 7. Dezember werde das Gericht noch nicht rechtskräftig entschieden haben. Sei der Ausschuss bis dahin beendet, müsse es das Verfahren einstellen. Sein FPÖ-Pendant Christian Hafenecker bezeichnete den heutigen Tag als "Farce". "Wenn man mit dem U-Ausschuss solche Spielchen spielen kann, sieht man, wie weit es mit der Demokratie in Österreich gekommen ist." Er werde sich dafür einsetzen, dass Schmid der angestrebte Kronzeugenstatus im Strafverfahren verweigert wird.
Am Nachmittag soll noch die ehemalige Kabinettschefin von Ex-Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ), Nicole Bayer, als Auskunftsperson im Ausschuss befragt werden.
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