Affären

Zadic-Dissertation: Laut Gutachten 73 Plagiatsteile

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Ein neues Gutachten des Online-Portals "Exxpress" ortet "73 Plagiatsteile" in der Dissertation von Justizministerin Alma Zadic.

Die Kritik des "Exxpress" an der in Englisch verfassten Dissertation der Justizministerin ist an sich nicht neu. Jetzt legt das Online-Portal ein neues Gutachten vor, das laut "Exxpress"-Chefredakteur Richard Schmitt "vier renommierte Wissenschafter" geschrieben haben - die allerdings nicht genannt werden wollen. Brisanter Inhalt: Die nachmalige Justizministerin soll bei ihrer Doktorarbeit „Transitional Justice in Former Yugoslavia. The Influence of the ICTY on the development of the rule of law in Bosnia and Herzegovina, Croatia, and Serbia" aus dem Jahr 2017 abgeschrieben haben.

 

 

Zadic-Gutachten
© Exxpress
× Zadic-Gutachten

Graphische Darstellung der 73 Plagiatsteile.

 

Plagiatsjäger kritisiert die Ministerin

Laut dem Gutachten gebe es  "73 Plagiatsfragmente"  in der 220 Seiten dicken Diplomarbeit, Exxpress zitiert dazu den deutschen Plagiatsjäger Martin Heidingsfelder, der im Plagiats-Fall des deutschen Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg eine wichtige Rolle gespielt hatte. Der sagt. "Wenn sie Charakter hat, dann tritt sie zurück". 

In dem Exxpress-Gutachten ist aber auch davon die Rede, dass sich Zadic an die US-Zitierregeln gehalten habe: "Die Verfasserin hat nach dem amerikanischen „Bluebook“-Zitiersystem zitiert. (...) Die Verfasserin hat jedoch das Umschreiben mit Quellenangaben (mehr als 100 Stellen) und ohne Quellenangaben (Plagiate, die hier dokumentierten 73 Stellen) werkprägend betrieben."

 

Zadic
© Exxpress
× Zadic

Die entscheidende Passage aus dem Gutachten.

Zadic kontert: "Vorwürfe sind falsch"

Zadic lässt den Bericht von ihrem Sprecher kommentieren: "Die Vorwürfe wurden bereits vor mehreren Wochen als falsch zurückgewiesen: Die Dissertation ist als englischsprachiges Werk streng nach den Zitierregeln des Harvard-Bluebook verfasst. Das entspricht dem in den Rechtswissenschaften international anerkannten wissenschaftlichen Standard." 

Uni entscheidet schon bald

Die Uni Wien will bald über die Einleitung eines Plagiatsverfahrens gegen  Zadic entscheiden. Voraussetzung sei aber, dass das Gutachten wie angekündigt auch übermittelt wird. 

 

Instituts-Vorständin verteidigte Zadic

Dass sich die -Zitierregeln von den heimischen unterscheiden hatten auch immer die Betreuer von Zadics Arbeit ins Treffen geführt.  Die stellvertretende Vorständin des Instituts für Strafrecht und Kriminologie, Ingeborg Zerbes, hatte schon betont: Soweit sie die Arbeit gesehen habe, sei diese "völlig in Ordnung". Die von Zadic verwendeten Zitierregeln des Harvard Bluebooks seien bei englischsprachigen Juristen "lege artis" ("nach den Regeln der Kunst" Anm.), sagte Zerbes, die einer breiteren Öffentlichkeit als Leiterin der Untersuchungskommission zur Klärung von allfälligem Behördenversagen im Vorfeld des Terror-Anschlags von Wien bekannt geworden ist. Auch verwies Zerbes darauf, dass die Suchmaschinen, mit denen Plagiate gesucht werden, fehleranfällig sein können - und einer "Nachkontrolle aus fachlicher Perspektive" bedürfen.

Plagiatsjäger gegen Zadic

War Plagiatsjäger Stefan Weber zunächst gegen eine Aberkennung gewesen, so revidierte er jetzt seine Meinung. Das sei ein "Fehlurteil" gewesen, so Weber zur APA. Mit der gebräuchlichen Software "Turnitin" wären viele Stellen aufgrund der vorgenommenen Umformulierungen nicht auffindbar gewesen. Zadic habe in ihrer Arbeit zwar ausgiebig - wenn auch nicht immer richtig mit Anführungszeichen versehen - zitiert. Viele Stellen seien aber nicht abgeschrieben, sondern mit einer etwas anderen Formulierung umgeschrieben und nicht ausreichend gekennzeichnet worden - etwa indem die Quellen der Passagen zwar anderswo genannt werden, aber nicht überall wo nötig. Sein neues Urteil: "Für mich ist das Kriterium der Selbstständigkeit nicht mehr erfüllt - in einer Dissertation müssen wissenschaftliche Fragestellungen selbstständig bewältigt werden." Wären auch die umformulierten Passagen korrekterweise mit Fußnoten versehen worden, wäre kaum eine eigene Leistung übrig geblieben. "Und die Kriterien kann man nicht so tief hängen, dass Umschreiben eine Eigenleistung ist."
 

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