Beschluss

Bundesländer fordern Arbeitspflicht für Asylwerber

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Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) und die Flüchtlingsreferenten der Bundesländer haben sich am Mittwoch in Kärnten auf eine Valorisierung der Kostenhöchstsätze für die Flüchtlingsbetreuung geeinigt.  

Außerdem wollen die Flüchtlingsreferenten Asylwerber zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten, so der einstimmige Beschluss. Dazu soll das Innenministerium ein Modell erarbeiten. Die nächste Flüchtlingsreferenten-Konferenz ist für Dezember in Wien geplant.

Für die Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen werden derzeit Tagsätze von 95 Euro bezahlt. Dies soll auf 112 bzw. 130 Euro in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (unter anderem mit einem besseren Betreuungsschlüssel) angehoben werden, teilte die burgenländische Flüchtlingsreferentin Daniela Winkler (SPÖ) bei einer Pressekonferenz mit Karner mit. Für "Menschen mit Sonderbetreuungsbedarf", also Asylwerber mit Behinderungen, Kranke oder Pflegebedürftige soll der monatliche Kostenersatz von 2.480 Euro auf 3.360 Euro angehoben werden.

Karner will Wiener Modell ausweiten 

Das kürzlich vorgestellte neue Wiener Modell, das sich an Realkosten orientiert, wollen sich die Länder in den kommenden Monaten anschauen, so Winkler. Bei der nächsten Flüchtlingsreferentenkonferenz soll eine mögliche Ausweitung auf weitere Bundesländer Thema sein. Karner: "Ziel ist, dass sich auch andere Bundesländer diesem Modell anschließen." Allerdings habe man es mit einer komplexen Materie zu tun, die Situation sei in Wien und den anderen Bundesländern nicht die gleiche.

Arbeitspflicht für Asylwerber

Zum Thema verpflichtende, gemeinnützige Arbeit für Asylwerber gab es bereits mehrere Vorstöße und Vorschläge. Geeinigt haben sich die Bundesländer nun darauf, dass das Innenministerium ein Modell erarbeiten soll, das die derzeitige Regelung - sie sieht Mitarbeit im Quartier oder im Auftrag von Ländern und Kommunen vor - auf gemeinnützige Organisationen ausdehnt. Wie mit der Aufwandsentschädigung bzw. deren bisher geltenden Höchstgrenze von 110 Euro monatlich umgegangen wird, ist noch offen. Oberösterreichs Flüchtlingsreferent Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) betonte jedenfalls: "Die Menschen haben auch eine Verpflichtung dem Land gegenüber, das sie aufnimmt." So würde die Akzeptanz in den Gemeinden mit Quartieren verbessert und ein Beitrag zur Integration geleistet.

Ukraine-Vertriebenen Perspektiven für Verbleib bieten 

Hattmannsdorfer plädierte außerdem dafür, den Ukraine-Vertriebenen eine Perspektive für den Verbleib am Arbeitsmarkt über die Zeit der Vertriebenen-Verordnung hinaus zu geben. Darüber brauche es rasch Klarheit, drängte er. In Oberösterreich würden nur mehr die Hälfte der Ukraine-Vertriebenen Leistungen aus der Grundversorgung beziehen. Einig sind sich die Bundesländervertreter jedenfalls, dass der Vertriebenen-Status, der im März auslaufen würde, um ein Jahr verlängert werden soll. Dafür sind entsprechende Beschlüsse auf EU-Ebene nötig.
 

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