Nach ÖSTERREICH-Bericht

FPÖ fordert Rami-Rücktritt als Verfassungsrichter

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VfGH-Richter Michael Rami wegen Corona-Gate und Fall Teichtmeister schwer in der Kritik: Muss er zurücktreten? 

Riesen-Aufregung um die ÖSTERREICH-Enthüllung über Verfassungsrichter Michael Rami. ÖSTERREICH hatte aufgedeckt, dass Ramis Kanzlei „Gheneff Rami & Sommer“ in den Jahren 2021 und 2022 sagenhaft 302.793 Euro Corona-Hilfe kassiert hat. Das Brisante daran: Ausgerechnet der Verfassungsgerichtshof soll nun über die Rechtmäßigkeit dieser Corona-Hilfen der COFAG entscheiden. In diesem Zusammenhang haben sich nur zwei VfGH-Richter für befangen erklärt - Markus Achatz und Michael Holubek - das teilte eine VfGH-Sprecherin ÖSTERREICH mit. Brisant: Ausgerechnet Rami habe sich laut VfGH nicht für befangen erklärt. Rami soll nun also als Verfassungsrichter prüfen, ob die Auszahlung der 302.000 Euro an seine Kanzlei durch die Cofag verfassungsmäßig sei.

FPÖ schlug Rami als Verfassungsrichter vor – fordert nun Rücktritt

Als erste Partei fordert nun die FPÖ - die Rami einst als Verfassungsrichter vorgeschlagen hatte (!) - seinen Rücktritt: „Verfassungsrichter Rami vertritt Kanzlergattin Nehammer in der Hygiene-Austria-Causa, wo hunderte Facebook-User auf tausende Euro verklagt werden. Herr Rami vertritt Herrn Teichtmeister und meint salopp, dass es sich ohnehin nur um ein digitales Delikt handelt. Und jetzt will er als Verfassungsrichter prüfen, ob er seine Corona-Förderung in Ordnung rechtmäßig bezogen hat, obwohl er hier ganz klar befangen ist“, so FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker.

 

Hafenecker fordert sofortige Konsequenzen: „Als Verfassungsrichter hat Herr Rami eine besondere Vorbildwirkung. Spätestens jetzt sollte Herr Rami einsehen, dass er diese Vorbildwirkung nicht erfüllt und seinen Postens als Verfassungsrichter räumen.“
In der Tat hatte bereits Ramis Vertretung von Schauspieler Florian Teichtmeister, der sich wegen 58.000 Kinderporno-Dateien vor Gericht verantworten muss, zu zig Rücktritts-Forderungen gegen den VfGH-Richter geführt. Gut möglich, dass der Verfassungsgerichtshof nach dem „Corona-Gate“ nun die Notbremse ziehen muss.
  

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