Politik-Skandal

Höchstrichter Rami casht 302.000 € Corona-Hilfe

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Nach dem Fall Teichtmeister gibt es wieder Aufregung um Michael Rami. Der Teichtmeister-Anwalt kassierte als „Corona-Opfer“ – jetzt soll er über die Cofag entscheiden.

Wien. Nächster Skandal um den umstrittenen Verfassungsrichter Michael Rami. Rami sorgt schon seit Wochen für zahllose empörte Reaktionen, weil er als Verfassungsrichter – quasi im „Nebenjob“ – den Kinderporno-Konsumenten und somit Kinderschänder Florian Teichtmeister anwaltlich vertritt.

Als Teichtmeisters Anwalt bezeichnete der Verfassungsrichter den Besitz und Missbrauch von 58.000 Kinder-Missbrauchsfotos als „rein ­digitales Delikt“ – und ­löste damit neben einem Shitstorm auch Hunderte Rücktrittsforderungen aus.

Jetzt wird der nächste Rami-Skandal bekannt: Nach Recherchen der deutschen Juristen-Agentur JUVE hat die Kanzlei des Verfassungsrichters Michael Rami – Gheneff Rami & Sommer – in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt 294.147 Euro an staatlichen Corona-Hilfen bezogen.

Rami-Kanzlei kassierte mehr als 300.000 Euro

Eine Überprüfung von ÖSTERREICH und oe24 beim Transparenzportal des Wiener Finanzministeriums ergab – es waren sogar noch mehr: In Summe kassierte Rami mit seiner mittelgroßen Kanzlei für die Jahre 2021 und 2022 sagenhafte 302.793 Euro an Staats-Hilfe für „Corona-­Opfer“.

Rami ist damit jene Anwaltskanzlei, die – obwohl bei Weitem keine Großkanzlei – am drittmeisten (!) von allen heimischen Anwälten abgecasht hat.

Insgesamt haben überhaupt nur drei heimische Anwalts-Kanzleien die Kühnheit gehabt, vom Staat „Corona-Hilfen“ über 300.000 Euro zu beantragen – und nur 20 Kanzleien kassierten mehr als 100.000 Euro.

Rami entscheidet als VfGH-Richter über Cofag

Ein Insider: „Das Inkasso von Herrn Rami kann man nur als skandalös bezeichnen, weil An­wälte ganz sicher nicht zu den Opfern der Corona-Krise zählen, sondern im Gegenteil die Umsätze der Anwälte in der Corona-Krise deutlich gestiegen sind.“

Tatsächlich haben nur ganz wenige Anwalts-Kanzleien staatliche Corona-Hilfe beantragt – auf der Transparenzliste finden sich so gute wie keine prominenten Top-Kanzleien.

Im Fall Rami führt das Inkasso von mehr als 300.000 Euro Steuergeld freilich zu einem politischen Skandal ersten Ranges: Denn Rami muss schon in den nächsten Wochen als Verfassungsrichter darüber entscheiden, ob die Abwicklung der staatlichen Corona-Förderung durch die sogenannte „Cofag“ rechtlich zulässig ist. Laut VfGH seien „derzeit ca. 20 Verfahren mit einem Bezug zu Covid-Hilfen anhängig“ – darunter ein Gesetzprüfungsverfahren zur Verfassungsmäßigkeit der Abwicklung der ­Covid-Hilfen durch die „Cofag“.

Zwei VfGH-Richter befangen, Rami nicht

Brisant: In diesem Zusammenhang haben sich nur die VfGH-Richter Markus Achatz und Michael Holubek als befangen erklärt, wie der VfGH gegenüber ÖSTERREICH mitteilte.

Das heißt: Der „Kinderporno-Anwalt“ Michael Rami soll jetzt als Verfassungsrichter prüfen, ob die Auszahlung von 302.000 Euro an seine Kanzlei durch die Cofag rechtlich zulässig war. Sprich: Rami prüft als Verfassungsrichter jene Agentur „Cofag“, die ihm als Anwalt 302.000 Euro Corona-Hilfe ausbezahlt hat.

Die FPÖ, die Rami einst als ihren Parteianwalt auf diesen mit monatlich unglaublichen 14.735 Euro dotierten Verfassungsrichter-Job gesetzt hat, forderte bereits vehement Ramis Rücktritt.

Man darf gespannt sein, wie lange sich der „Kinderporno-Anwalt“ auf seinem 14.735 Euro-Job noch halten kann... 

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