Keine Anklage

Verfahren gegen Gerald Grosz in Bayern eingestellt

Teilen

Ein Verfahren in Bayern gegen den früheren BZÖ-Politiker Gerald Grosz wegen Beleidigung und übler Nachrede ist eingestellt worden.

Wie aus einer der APA vorliegenden Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft München hervorgeht, hat sich die Justiz dazu entschieden, keine Anklage zu erheben. Grosz hatte als Gast der rechtspopulistischen AfD in einer Aschermittwochsrede am 22. Februar Ministerpräsident Markus Söder unter anderem als "Landesverräter" und "Södolf" bezeichnet.

Grosz hatte in seiner Ansprache zudem Deutschlands Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) einen "virologischen Horrorclown" genannt. "Söder hat sich mit seiner lächerlichen Anzeige von seiner eigenen Justiz wenige Wochen vor der Landtagswahl eine knallende Ohrfeige abgeholt", kommentierte der frühere FPÖ- und BZÖ-Politiker, Ex-Bundespräsidentschaftskandidat und Blogger in einer Aussendung vom Mittwoch. Der bayerische Ministerpräsident und CSU-Chef Söder hatte ihn nach seiner Rede in der niederbayerischen Stadt Osterhofen im März angezeigt. Grosz reagierte später mit einer Gegenanzeige wegen "falscher Verdächtigung".

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.