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Seit einer Woche köchelt die Affäre um Richter und Anwalt Michael Rami. 

Wien. Der umstrittene Jurist Michael Rami (55) ist Mitglied des Höchstgerichts – als Verfassungsrichter muss er sensible Fälle entscheiden – zum anderen tritt er öffentlichkeitswirksam als Verteidiger auf: Etwa von Kinderporno-Nutzer Florian Teichtmeister.
Zweifel. Schon Anfang der Woche tat der Chef von Rami am Verfassungsgerichtshof, VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter, seine Zweifel an Rami kund: „Was seine Doppelrolle am VfGH betrifft, haben wir in der Vergangenheit intern mehrfach versucht, Kollegen Rami zu mehr öffentlicher Zurückhaltung in der Ausübung des Anwaltsberufs zu bewegen“, erklärte er der „Kleinen Zeitung“.Nach den jüngsten Debatten will Grabenwarter nun über die Nebenbeschäftigungen von VfGH-Mitgliedern reden. Ein Nebenbeschäftigungsverbot fordert Verfassungsjurist Heinz Mayer bereits in ÖSTERREICH.

Mayer bekräftigt: »Es braucht eine Änderung«

Nachgelegt. Am Sonntag legte Mayer im Ö1-Radio nach. „Ein Anwalt ist seinen Klienten verbunden und nicht dem VfGH“, ging der Experte frontal gegen Rami los. Rami müsse sich entscheiden.  

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