Verfassungsjurist Heinz Mayer fordert ein Verbot für VfGH-Nebenbeschäftigungen.
Wien. Nach dem Vorstoß von VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter zeigt sich auch Justizministerin Alma Zadic offen für eine Änderung der VfGH-Nebenbeschäftigungs-Regeln. Das müsse diskutiert werden, so die Grüne. Ausgangspunkt war VfGH-Richter Michael Rami, der für seinen Nebentätigkeit als Anwalt stark kritisiert wird. Gegenüber ÖSTERREICH geht Verfassungsjurist Heinz Mayer noch einen Schritt weiter:
Verbot. „Ich glaube, dass es eine Änderung braucht. In Deutschland ist es nicht zulässig, dass die Verfassungsrichter Nebentätigkeiten ausüben“, beklagt Mayer. Er fordert ein Nebenbeschäftigungs-Verbot. „Bisher hat dafür der politische Wille gefehlt.“