Salzburg

Arbeitsgericht bestätigt Entlassung Rathgebers

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Richter: "Massive Beeinträchtigung des Vertrauensverhältnisses."

Im Salzburger Finanzskandal gibt es nun ein erstes Urteil des Arbeitsgerichtes: Die Entlassung der früheren Leiterin des Budgetreferates Monika Rathgeber war rechtens und wurde nun in erster Instanz bestätigt, ihre Klage auf "Feststellung des aufrechten Dienstverhältnisses" gegen das Land Salzburg also abgewiesen. Das geht aus dem nun vorliegenden Urteil von Richter Herbert Moritz hervor, informierte in der Nacht auf Freitag der Sprecher und Vizepräsident des Landesgerichtes Salzburg, Imre Juhasz. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Eine Stellungnahme Rathgebers lag zunächst nicht vor.

Eine strafbare Handlung bewirke zwar nicht automatisch einen Entlassungsgrund, "im konkreten Falle hat die Klägerin jedoch tatsächlich zugestanden, über einen längeren Zeitraum hindurch entgegen konkret bestehender Weisungen und erteilten amtsinternen Vollmachten Unterschriften eines Mitarbeiters auf Originaldokumenten einkopiert und Protokolle über Finanzbeiratssitzungen verändert zu haben", heißt es im Urteil. Somit liege der dringende Verdacht einer Urkundenverfälschung bzw. der Datenfälschung vor. Als gelernte Juristin in verhältnismäßig selbstständiger Position hätte sie erkennen können, dass ihr Verhalten strafrechtlich relevantes Tun bedeute.

Rathgebers Verhalten sei deshalb eine "massive Beeinträchtigungen des zum Dienstgeber bestehenden Vertrauensverhältnisses, zumal man gerade bei einer im öffentlichen Dienst tätigen Vertragsbediensteten davon ausgehen kann, dass zumindest rudimentäres, von jedem Staatsbürger zu forderndes gesetzeskonformes Verhalten an den Tag gelegt wird."

Fristlose war rechtzeitig
Die fristlose Entlassung von Rathgeber durch das Land Salzburg sei auch rechtzeitig erfolgt, urteilte Zivilrichter Herbert Moritz. Rathgebers Rechtsanwalt Herbert Hübel zeigte sich heute enttäuscht über die Abweisung der Klage. "Ich bin überrascht, dass der Richter bereits eine inhaltliche Entscheidung getroffen hat. Wir werden das Urteil bekämpfen und Berufung beim Oberlandesgericht Linz einlegen", sagte Hübel.

In dem Urteil erklärte der Richter auch im Detail, warum die am 7. Dezember 2012 telefonisch ausgesprochene Entlassung und die am 11. Dezember schriftlich übermittelte Entlassungserklärung nicht zu spät war. Er zog dabei in Erwägung, dass Entscheidungen über Entlassungen im öffentlichen Dienstwege etwas länger dauern können: Zu berücksichtigen sei, dass "insbesondere im öffentlichen Bereich die Willensbildung regelmäßig umständlicher und langwieriger ist als bei physischen Personen, weil die Wahrnehmung der Zuständigkeit nach Maßgabe der Kompetenzverteilung und auch der Aktenlauf gewisse Zeit in Anspruch nehmen".

Gericht schenkte Brenner Glauben
Das Gericht schenkte offensichtlich der Zeugenaussage von - wegen des Finanzskandals am 23. Jänner 2013 zurückgetretenen - Finanzreferenten David Brenner (S) Glauben: Gehe man davon aus, dass Brenner erstmalig am 5. Dezember 2012 "über die konkreten Sachverhalte samt inkludierten, möglicherweise strafrechtlich relevanten Vorwürfen" (gemeint sind Urkundenfälschungen und Protokolländerungen, Anm.) gegen die Klägerin informiert wurde und dass in weiterer Folge an den "sachlich zuständigen Abteilungsleiter" die Weisung erteilt wurde, das Entlassungsverfahren einzuleiten, sei die am 7. Dezember ausgesprochene Entlassung auch rechtzeitig erfolgt.

Brenner sei nach der Geschäftsverteilung des "Kollegialorganes Landesregierung Salzburg" nicht für Personalentscheidungen wie Entlassungen zuständig gewesen, erklärte der Richter. Die Information des zuständigen Personalabteilungsleiters (Gerhard Loidl, Anm.) am späteren Nachmittag des 6. Dezember sei aufgrund des Umstandes, "dass übermittelte, die Entlassung begründende Urkunden erst vorzunehmen waren" nicht zu spät erfolgt. Denn nach Dienstschluss sei "entsprechendes Personal" in der Personalabteilung für den zuständigen Personalabteilungsleiter nicht mehr greifbar gewesen, hieß es. "Die erst am 11. Dezember übermittelte schriftliche Entlassungserklärung hat nach der Beendigungserklärung am 7. Dezember nur mehr deklaratorische und dokumentarische Bedeutung."

Die Personalabteilung des Landes hatte unter anderem folgende Entlassungsgründe gegenüber Monika Rathgeber angegeben: Urkundenverfälschung; Falschinformation von Vorgesetzten, Rechnungshöfen, des Finanzbeirates des Landes und der Rechenstelle der Deutschen Bank in Frankfurt über den Abschluss von Derivatgeschäften; klare Verstöße gegen Dienstanweisungen; Nichteinhaltung von Limits der vom Finanzressortchef genehmigten Richtlinien für das Finanzmanagement aus dem Jahr 2007, Vertrauensverlust.

Das Land hat mittlerweile mehrere "Eventualentlassungen" ausgesprochen. Rathgeber klagte daraufhin erneut auf "Feststellung des aufrechten Dienstverhältnisses", nachdem das Land wegen des Vorwurfs, sie habe 104 Unterschriften gefälscht, am 5. März abermals eine "Eventualentlassung" ausgesprochen hatte. Vorgestern, Mittwoch, kam es zu einer kurzen Verhandlung am Landesgericht Salzburg. Der Prozess wurde bis zum rechtskräftigen Urteil des ersten Arbeitsprozesses ruhend gestellt.
 

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