Nettoersatzrate soll auf 65 Prozent angehoben werden. Ältere Arbeitslose sollen unbegrenzten Anspruch haben.
Nach Informationen der APA soll beim "Arbeitslosengeld Neu" der Anspruch auf Arbeitslosengeld bei langer Versicherungszeit auf zwei Jahre ausgedehnt werden. Die Nettoersatzrate soll bei langer Versicherungsdauer für die ersten Monate 65 Prozent statt wie bisher 55 Prozent betragen.
Außerdem sollen Krankenstände auf die Dauer des Arbeitslosengeldbezuges angerechnet werden, wenn der Krankenstand nicht mit einem stationären Aufenthalt verbunden ist. Nach zwei Jahren soll die Versicherungsleistung generell enden. Eine Ausnahme gibt es nur für Arbeitslose, die älter als 50 sind und 180 Beitragsmonate haben, also mindestens 15 Jahre gearbeitet haben. Diese Gruppe soll das Arbeitslosengeld unbegrenzt bekommen, wobei die Nettoersatzrate bei langer Bezugsdauer auf 50 Prozent sinkt. Jüngere sollen nach maximal zwei Jahren Arbeitslosengeld Neu den Anspruch auf die Versicherungsleistung verlieren und nur noch Mindestsicherung beantragen können.
Für die generell maximale Bezugsdauer von zwei Jahren soll man laut den der APA vorliegenden Berechnungen mindestens 120 Beitragsmonate (zehn Jahre) brauchen. Wer weniger als ein Jahr gearbeitet hat, hat wie jetzt in der Regel keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Bei zwölf bis 24 Beitragsmonaten beträgt die Bezugsdauer sechs Monate. Ab zwei Jahren Beschäftigung steigt der Anspruch auf zwölf Monate. Wer zwischen 60 und 120 Monate beschäftigt war, hat einen Anspruch auf 18 Monate Arbeitslosengeld.