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Schnellere Abschiebung

Asyl: Das steht im neuen Gesetz

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Strafgerichte sollen künftig gleich entscheiden, ob kriminelle Asylwerber bleiben dürfen.

Im ÖSTERREICH-Interview hatte ÖVP-Innenminister Wolfgang Sobotka es angekündigt: „Wenn jemand Asyl begehrt und er hat eine rechtskräftige Verurteilung, dann ist es für mich klar, dass wir das Asylverfahren zu beenden haben.“ Schwer kriminelle Asylwerber sollen schneller außer Landes gebracht werden können.

Urteil am Strafgericht: Schnellere Entscheidung

Sobotka hat seinen Vorschlag jetzt konkretisiert: Gleich das Strafgericht, bei dem das Verfahren gegen den Asylwerber oder Asylberechtigten läuft, soll künftig entscheiden, ob der rechtskräftig Verurteilte bleiben darf. Jeder Fall wird aber individuell geprüft. Bisher entschied das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl in einem eigenen Verfahren im Anschluss, was länger dauert.

FPÖ-Hofer unterstützt Vorstoß von Sobotka

Unterstützung für seinen Kurs bekommt Sobotka von FPÖ-Präsidentschaftskandidat Norbert Hofer. Motto: „Kein Asyl für Kriminelle“. So streng legt es der Innenminister dann doch nicht an. Ladendiebe oder andere Kleinkriminelle werden weiterhin nicht abgeschoben, auch wenn sie rechtskräftig verurteilt sind.

 

Video zum Thema: Asyl-Politik: das ist geplant
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