Nach FPÖ-Stopp

Asylwerber dürfen doch Schülerlotsen bleiben

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Ein Erlass forderte zuvor Führerschein als Voraussetzung für Lotsentätigkeit.

Ein Erlass von FPÖ-Verkehrslandesrat Günther Steinkellner sollte Ende September als Vorrausetzung für Schülerlotsen den Besitz eines Führerscheins B vorschreiben. Die Gemeinden in Oberösterreich reagierten verunsichert auf das Schreiben, hätte es doch bedeutet, dass jene Projekte, in denen Asylwerber als Schülerlotsen im Einsatz sind, abgebrochen werden müssten. Nun stellte der Verfassungsdienst laut "orf.at" fest, dass dies nicht für Gemeindestraßen gilt.

Das Büro des FP-Politikers hatte darauf hingewiesen, dass aufgrund der weitreichenden Rechte eines Schülerlotsen, wie den Verkehr zu stoppen, Kenntnisse des Verkehrs und ein Führerschein wichtig wären. Nun gab der oberösterreichische Verfassungsdienst bekannt, dass Steinkellner einen solchen Erlass als zuständiger Landesrat selbstverständlich herausgeben dürfe. Der Erlass habe jedoch nur direkte Auswirkungen auf Bezirkshauptmannschaften und Magistrate, die für Bundes- und Landesstraßen verantwortlich seien.

Gutachten gibt Klarheit

Für Gemeinden gelte er nicht, da hier ausschließlich die Bürgermeister bestimmen können. Aus diesem Grund könnten die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden selbst entscheiden, ob jemand einen Führerschein als Schülerlotse brauche oder nicht. "Der vorliegenden Erlass entfaltet daher hinsichtlich sämtlicher Gemeindestraßen keine rechtliche Geltung", zitiert "orf.at" das Gutachten der Landesjuristen.

Landesrat Rudi Anschober von den Grünen zeigte sich erfreut über die Ausführungen der Landesjuristen. Nun gebe es Klarheit für jene oberösterreichischen Gemeinden, die rund ein Dutzend Asylwerber als Schülerlotsen beschäftigen. Sollten die Bürgermeister unter Beiziehung der Polizei die Asylwerber für den Job geeignet halten, könnten diese ihre Tätigkeit auf den Gemeindestraßen auch ohne Vorhandensein eines B-Führerscheins weiterführen.

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