Wenn Betroffene bereits länger als fünf Jahre in Österreich waren.
Jene austrotürkische Doppelstaatsbürger, die nach Urteilen der Verwaltungsgerichtsbarkeit ihre österreichische Staatsbürgerschaft verlieren, dürfen voraussichtlich dennoch weiterhin am österreichischen Arbeitsmarkt tätig sein. Davon geht der Vorstand des Arbeitsmarktservice (AMS), Johannes Kopf, aus, wie er dem "Standard" sagte.
Laut Kopf werde es "keine Probleme geben"
In aller Regel werde es "keine Probleme geben", so Kopf laut dem Bericht. Grund dafür ist ein Assoziationsabkommen mit der Türkei, laut dem türkische Staatsbürger keine weitere Arbeitsbewilligung benötigen, wenn sie bereits länger als fünf Jahre in Österreich waren. Probleme könnten laut Kopf nur jene Betroffenen bekommen, die Österreich zwischenzeitlich verlassen haben und dann wieder zurückgekommen sind.
Aus dem Innenministerium wiederum hieß es laut "Standard", man gehe nicht davon aus, dass es nach der Aberkennung von Staatsbürgerschaften zu Ausweisungen kommen wird. Bei unbescholtenen Personen, die bereits über einen längeren Zeitraum im Inland gelebt haben, wäre eine Ausweisung nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention ("Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens") vereinbar. Die allermeisten Personen würden laut Innenressort wohl einen sogenannten humanitären Aufenthaltstitel bekommen.