Innenminister will harte Strafe

Ausgeh-Verbot für Flüchtlinge: Das plant Kickl

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Die geplante nächtliche Ausgangssperre für Asylwerber ist rechtlich unmöglich.

Die ÖSTERREICH-Story über die geplante Anwesenheitspflicht für Asylwerber in der Nacht war auch am Montag Gesprächsthema Nummer 1. Konkret plant Innenminister Herbert Kickl ein Konzept, „das in Entsprechung der verfassungsmäßigen Vorgaben (…) grundsätzlich eine Anwesenheitsverpflichtung während der Nachtstunden festlegt“.

Die Rede ist von einem Zeitraum von 22 bis 6 Uhr früh, in der die Asylwerber die ­Unterkunft nicht verlassen dürfen. Dies soll in der Hausordnung festgeschrieben werden. Asylwerber sollen verstärkt in Bundesheimen untergebracht werden – dort soll diese Regel gelten. FPÖ-Vizekanzler Heinz-Chris­tian Strache: „Nächtliche Zusammenrottungen, Herumlungern, exzessiver Alkoholkonsum und Gewalttaten können so verhindert werden.“

Experten widersprechen

Rechtsexperten widersprechen aber: So meint der Verfassungsrechtler Heinz Mayer, dass niemand daran gehindert werden dürfe, die Unterkunft zu verlassen – außer es gebe konkrete Anlässe, wie etwa eine Befragung durch die Asylbehörden etc. (siehe auch Interview unten).

Das hatte auch Bundeskanzler Sebastian Kurz am Sonntag in ÖSTERREICH betont: „Die rechtlichen Regelungen sind sehr klar – die gilt es einzuhalten. Es ist gut und richtig, dass es bei Quartieren, wo viele Asylwerber untergebracht sind, Regeln oder eine Hausordnung gibt. Aber alles, was in Richtung Freiheitsentzug geht, ist nicht rechtskonform.“

Kickl will Verstöße gegen Regeln strenger ahnden

Kickl legt nach. Doch das ­Innenministerium bleibt dabei: So würden die Insassen von Asylunterkünften des Bundes künftig verstärkt über die Hausordnung informiert. Schon derzeit dürfen Asylwerber die Unterkunft in der Nacht nur dann verlassen, wenn sie sich beim Tordienst anmelden. Verstöße gegen die Hausordnung würden geahndet, die Palette reiche von „Ermahnungen, Taschengeldentzug bis hin zu einem Ausschluss aus der Grundversorgung“.(gü)

 

Rechtsexperte Heinz Mayer: "Festhalten in der Unterkunft nicht möglich"

ÖSTERREICH: Ist es möglich, Asylwerber in der Nacht im Quartier festzuhalten?

Heinz Mayer: Definitiv nein. Der Staat muss Asylwerber wie jeden anderen behandeln – ein Festhalten in der Unterkunft ist nicht möglich. Die seinerzeitige Innenministerin Fekter hat das auch versucht – es ist im Sande verlaufen.

ÖSTERREICH: Aber bei Kuraufenthalten muss man ebenfalls in der Nacht in der Unterkunft sein …

Mayer: Das hat ja sach­liche Gründe. Man kann natürlich sagen, ein Asylwerber muss dann und dann in der Unterkunft greifbar sein, um am Verfahren teilzunehmen. Eine generelle Anwesenheitspflicht in der Nacht ist aber nicht denkbar.

ÖSTERREICH: Die FPÖ will das aber in eine „Hausordnung“ schreiben.

Mayer: Dass man sagt, dass Asylwerber in der Nacht nicht herumlungern dürfen, ist zu wenig. Es darf niemand gegen seinen Willen festgehalten werden.

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