Reaktion auf Terrorplan

Autobomben-Anschlags-Plan: Jetzt spricht Strache

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Verdächtiger nach Verbüßung einer Haftstrafe wegen Suchtgifthandels mittlerweile wieder auf freiem Fuß.

Wien. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt wegen eines angeblich geplanten Anschlags auf den Ex-FPÖ-Obmann und ehemaligen Vizekanzler Heinz-Christian Strache. Von dringendem Tatverdacht in Richtung eines Polit-Attentats dürfte aber nicht auszugehen sein.
 
"Derzeit hat sich die Verdachtslage nicht erhärtet", betonte Bussek gegenüber der APA. Der Verdächtige befindet sich mittlerweile auch auf freiem Fuß, bestätigte Christina Salzborn, die Sprecherin des Wiener Landesgerichts, der APA. Demnach wurde der Mann am 23. November 2018 in einem separaten Verfahren wegen eines Suchtgiftdelikts und verbotenen Waffenbesitzes zu acht Monaten unbedingter Haft verurteilt. Unter Anrechnung der U-Haft wurde er Ende Mai nach Verbüßung seiner Strafe aus der Justizanstalt (JA) Hirtenberg entlassen.
 

Jetzt spricht Strache

Nun hat sich der ehemalige FPÖ-Chef zu den enthüllten Anschlagsplänen geäußert: "Und ich wurde bis heute von den Behörden und vom Verfassungsschutz nicht einmal informiert. Wo leben wir?", schreibt der Ex-Vizekanzler auf Facebook und lässt seiner Wut freien Luft. 
 

Auch Philippa und Kind im Visier?

Jetzt sind neue Details zu einem möglichen Anschlagsplan gegen HC Strache aufgetaucht. Laut Medienbericht hätte die Bombe nicht in einem Dienstwagen, sondern dem Privatauto Straches hochgehen sollen.
 
Damit hätte nicht nur der damalige Vizekanzler selbst demnach Opfer einer Autobomben-Explosion werden sollen, sondern auch der mögliche Tod seiner Familie könnte von dem Verdächtigen bewusst in Kauf genommen worden sein.
 

V-Mann packte aus

Ein V-Mann des Verfassungsschutzes gab jedenfalls an, dass ihm ein Drogendealer mehrmals 100.000 Euro angeboten habe, um diesen Anschlag durchzuführen. Zudem habe er ihm Orte genannt, an denen Strache und dessen Familie das Auto parkt. Laut Verschlussakt des Gerichts handelt es sich um einen „dringenden Verdacht“ sowie „der versuchten Bestimmung zum Mord als terroristische Straftat“.
 
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