Deutsches Modell

"Bandions Obsorge-Plan ist zu simpel"

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Die rote Frauenministerin Heinisch-Hosek findet den Vorschlag der schwarzen Justizministerin zu "oberflächlich".

SPÖ-Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek hält den Vorstoß von ÖVP-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner bezüglich einer Prüfung des deutschen Modells der gemeinsamen Obsorge für "oberflächlich". Nur eine automatische gemeinsame Obsorge im Scheidungsfall einzuführen, wäre "zu wenig weit gegriffen", erklärte Heinisch-Hosek. Die SPÖ wolle stattdessen ein "modernes Familienpaket", auch dürfe man nicht auf die Rechte der Frauen vergessen.

Ungerechtigkeiten geortet
Prinzipiell habe sie das Gefühl, dass Bandion-Ortner Unterhaltsrecht, Obsorge und Besuchsrecht "etwas vermischt" habe, und das sei nicht in Ordnung, meinte die Frauenministerin. Ihr fehle es an Verständnis, wenn die Justizministerin von Fällen spreche, wonach Vätern ihre Kinder vorenthalten würden, um Unterhaltszahlungen zu erzwingen. Stattdessen ortet Heinisch-Hosek eine andere "Schieflage": Für Väter, die beispielsweise ihre Kinder zum vereinbarten Zeitpunkt nicht abholen, gebe es keine Sanktionen, umgekehrt seien für Mütter aber sehr wohl Beugestrafen möglich.

Deutsches Modell zu simpel
Zwar sei sie dafür, dass ein Kind das Recht auf beide Elternteile habe, betonte Heinisch-Hosek weiters. Lediglich eine automatische gemeinsame Obsorge nach deutschem Vorbild einzuführen, wäre allerdings "zu wenig weit gegriffen", und sie empfehle der Justizministerin, "tiefer hineinzublicken". Man müsse generell über ein "modernes Familienpaket nachdenken, das dem 21. Jahrhundert entspricht", verwies die Frauenministerin auf die verschiedenen "Lebensformen".

Als ersten Schritt wünscht sich Heinisch-Hosek eine Informationspflicht für Lebensgemeinschaften über die Möglichkeit der gemeinsamen Obsorge. Viele Väter würden beispielsweise davon ausgehen, dass mit der Anerkennung der Vaterschaft am Standesamt automatisch eine gemeinsame Obsorge einhergeht, obwohl sie mit der Mutter nicht verheiratet sind. Deshalb sei es nötig, diese Eltern verpflichtend zu informieren, wie und wo die gemeinsame Obsorge beantragt werden kann. Darüber gebe es auch bereits Gespräche mit dem Justizministerium.

Im Zuge der Diskussion dürfe man im Übrigen aber "nicht den Fehler machen, auf die Rechte der Frauen zu vergessen", erklärte die Frauenministerin. Etwaige neue Regelungen dürften "nicht zum Nachteil der Frauen sein", denn diese hätten eine schwächere Lobby als Männer.

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