Die Bankprüfung wandert mit 1. Jänner 2008 von der FMA zur Notenbank.
Die jüngsten Bankenskandale um BAWAG, Hypo Alpe Adria und Co haben in Österreich eine Reform der Finanzmarktaufsicht (FMA) erzwungen. Auch der Rechnungshof (RH) hat von der Regierung verlangt, in der Bankenaufsicht kritische Doppelgleisigkeiten und "Schnittstellenprobleme" zu beseitigen. Das neue FMA-Gesetz wurde am Montag zur Begutachtung versandt. Kern: Die Bankprüfung wandert mit 1. Jänner 2008 von der FMA zur Notenbank. Zugleich gibt es verbindliche Neuerungen in den Corporate Governance-Vorschriften.
Nicht weit genug
Den Oppositionsparteien geht die Reform der
Finanzmarktaufsicht (FMA) nicht weit genug. Nach Ansicht des Vorsitzenden
des im Juli beendeten Banken-Untersuchungsausschusses, Martin Graf (FPÖ),
dürfte sich die Aufsichtsreform überhaupt nur auf "großkoalitionären
Potenschacher" beschränken. Die Grünen sehen weiterhin Bedarf nach
einer "umfassenden" Reform.
Weniger Staatskommisäre
Künftig gibt es in den
Kreditinstituten auch weniger Staatskommissäre: Bisher sitzen solche
Kommissäre als Vertreter der Aufsicht in Aufsichtsräten und
Hauptversammlungen von Banken über 375 Mio. Euro Bilanzsumme. Diese Schwelle
steigt nun auf 1 Mrd. Euro.
Test für Aufsichtrats-Chefs
Vorgeschrieben wird - freilich
erst für Organ-Beschickungen in der Zukunft - ein so genannter "Fit-und-Proper-Test"
für Bank-Aufsichtsratsvorsitzende. Außerdem dürfen Vorstände nicht mehr
sofort, sondern erst erst nach einer zweijährigen "Cool-off"-Periode
in den Aufsichtsrat wechseln.
Banken-Prüfkompetenz geht an OeNB
Wie sich bereits im
Vorfeld abgezeichnet hatte, bleibt die FMA "unabhängige und
weisungsfreie" Behörde und "integrierte"
Allfinanzaufsicht. Sie kann auch künftig Bescheide erstellen oder Sanktionen
verhängen, etwa Konzessionsentzüge aussprechen, selbst wenn sie die Banken
selber nicht vor Ort prüft. Denn die Banken-Prüfkompetenz
(Follow-up-Prüfungen, Überwachung der Geldwäscherichtlinie etc.) geht die
OeNB, ebenso wie die Analyse. Auf Basis der Meldungen von den Banken und der
Ergebnismeldungen der Staatskommissäre baut die Notenbank eine neue
Datenbank auf, auf die beide Organisationen (Notenbank und FMA) zugreifen
können.
Neues OeNB-Gesetz
Mit der Reform wechseln Vor-Ort-Prüfer der FMA
in die OeNB. Auch ein "Initiativrecht" bekommt die Notenbank ins
Gesetz geschrieben. Das heißt, dass die OeNB, so sie aus dem Marktumfeld
Probleme für Banken ortet, aktiv eine Prüfung initiieren kann. Wer für
Fehler bei der neu organisierten Prüfung haften soll, wird in einem nächsten
Schritt behandelt.