Nach Skandalen

"Bankaufsicht neu" geht in Begutachtung

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Die Bankprüfung wandert mit 1. Jänner 2008 von der FMA zur Notenbank.

Die jüngsten Bankenskandale um BAWAG, Hypo Alpe Adria und Co haben in Österreich eine Reform der Finanzmarktaufsicht (FMA) erzwungen. Auch der Rechnungshof (RH) hat von der Regierung verlangt, in der Bankenaufsicht kritische Doppelgleisigkeiten und "Schnittstellenprobleme" zu beseitigen. Das neue FMA-Gesetz wurde am Montag zur Begutachtung versandt. Kern: Die Bankprüfung wandert mit 1. Jänner 2008 von der FMA zur Notenbank. Zugleich gibt es verbindliche Neuerungen in den Corporate Governance-Vorschriften.

Nicht weit genug
Den Oppositionsparteien geht die Reform der Finanzmarktaufsicht (FMA) nicht weit genug. Nach Ansicht des Vorsitzenden des im Juli beendeten Banken-Untersuchungsausschusses, Martin Graf (FPÖ), dürfte sich die Aufsichtsreform überhaupt nur auf "großkoalitionären Potenschacher" beschränken. Die Grünen sehen weiterhin Bedarf nach einer "umfassenden" Reform.

Weniger Staatskommisäre
Künftig gibt es in den Kreditinstituten auch weniger Staatskommissäre: Bisher sitzen solche Kommissäre als Vertreter der Aufsicht in Aufsichtsräten und Hauptversammlungen von Banken über 375 Mio. Euro Bilanzsumme. Diese Schwelle steigt nun auf 1 Mrd. Euro.

Test für Aufsichtrats-Chefs
Vorgeschrieben wird - freilich erst für Organ-Beschickungen in der Zukunft - ein so genannter "Fit-und-Proper-Test" für Bank-Aufsichtsratsvorsitzende. Außerdem dürfen Vorstände nicht mehr sofort, sondern erst erst nach einer zweijährigen "Cool-off"-Periode in den Aufsichtsrat wechseln.

Banken-Prüfkompetenz geht an OeNB
Wie sich bereits im Vorfeld abgezeichnet hatte, bleibt die FMA "unabhängige und weisungsfreie" Behörde und "integrierte" Allfinanzaufsicht. Sie kann auch künftig Bescheide erstellen oder Sanktionen verhängen, etwa Konzessionsentzüge aussprechen, selbst wenn sie die Banken selber nicht vor Ort prüft. Denn die Banken-Prüfkompetenz (Follow-up-Prüfungen, Überwachung der Geldwäscherichtlinie etc.) geht die OeNB, ebenso wie die Analyse. Auf Basis der Meldungen von den Banken und der Ergebnismeldungen der Staatskommissäre baut die Notenbank eine neue Datenbank auf, auf die beide Organisationen (Notenbank und FMA) zugreifen können.

Neues OeNB-Gesetz
Mit der Reform wechseln Vor-Ort-Prüfer der FMA in die OeNB. Auch ein "Initiativrecht" bekommt die Notenbank ins Gesetz geschrieben. Das heißt, dass die OeNB, so sie aus dem Marktumfeld Probleme für Banken ortet, aktiv eine Prüfung initiieren kann. Wer für Fehler bei der neu organisierten Prüfung haften soll, wird in einem nächsten Schritt behandelt.

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