Vor Prozess-Finale

BAWAG-Richterin muss auf Kur

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Bevor der BAWAG-Prozess fortgesetzt wird, hat Richterin Claudia Bandion-Ortner eine "Auszeit" verordnet bekommen.

Auf dringendes Anraten ihres Arztes wird sich die BAWAG-Richterin in der kommenden Woche auf Kur begeben. Der weitere Verhandlungsplan ist dadurch aber nicht gefährdet. Der Prozess gegen den ehemaligen BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner und neun Mitangeklagte wird am 15. Jänner wieder aufgenommen und soll bereits im Februar finalisiert werden.

Richterin leidet unter Stress
Die Verhandlungsführung im BAWAG-Prozess und der damit verbundene berufliche Stress dürften sich negativ auf ihre Gesundheit ausgewirkt haben. Ihr Arzt hat ihr zwar eine dreiwöchige Kur nahe gelegt, diese befolgt sie aber nicht. Dafür gönnt sie sich zumindest eine Woche Auszeit.

BAWAG-Unterlagen aufgearbeitet
Die Richterin musste jedoch in der verhandlungsfreien Zeit - der BAWAG-Prozess war am 28. November in eine Pause gegangen - umfangreiche Protokollberichtigungen vornehmen. Pro Verhandlungstag waren 100 bis 120 Seiten aufzuarbeiten und auf allfällige Schreibfehler, Unklarheiten und Aussparungen zu überprüfen, was bei bisher 54 Verhandlungstagen die Lektüre von mehreren tausend Seiten erforderlich machte.

Einwöchige statt dreiwöchiger Kur
Diese zeitraubende Arbeit hat Bandion-Ortner in der vergangenen Woche abgeschlossen, das Hauptverhandlungsprotokoll befindet sich nunmehr am aktuellen Stand. Um im Prozessfinale fit zu sein, gönnt sich die Richterin nun eine zumindest einwöchige Kur.

Das Prozess-Finale
Sollten diese optimistischen Prognosen "halten", wäre ein Abschluss des BAWAG-Prozesses in erster Instanz Mitte Februar denkbar. Bisher haben nur Johann Zwettler, vormals BAWAG-Generaldirektor, sowie der ehemalige BAWAG-Aufsichtsratspräsident Günter Weninger, teilweise gestanden. Weningers überraschendes Teilgeständnis erfolgte für Delikte, deren er zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht angeklagt war. Er gestand, die Bilanzen der ÖGB Vermögensverwaltungs GmbH und der Solidarität Privatstiftung des ÖGB gefälscht zu haben.

Staatsanwalt Georg Krakow dehnte die Anklage gegen Weninger um genau diese Bilanzfälschungen aus, die Weninger zuvor eingestanden hatte.

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