Der Nationalrat hat den Beamten ein Gehaltsplus von 2,8 bis 3,8 Prozent beschert. Je niedriger der Verdienst, umso höher fällt die Aufstockung aus.
Mit den Stimmen aller Parteien wurde die entsprechende Dienstrechtsnovelle Donnerstagabend beschlossen. Konkret gibt es eine allgemeine Erhöhung von 2,7 Prozent, zu der eine Einmalzahlung von 175 Euro kommt. Letztere ist für die kommenden Jahre aber nicht strukturwirksam, wird also nicht für den Ausgangswert bei kommenden Verhandlungen herangezogen. Kosten wird die Erhöhung insgesamt rund 310 Millionen Euro.
Beamtenchef Fritz Neugebauer (V) forderte die Länder auf, den Gehaltsabschluss des Bundes nachzuvollziehen. Die Verhandlungen mit Beamtenministerin Doris Bures (S) nannte der GÖD-Vorsitzende "hart aber herzlich". Die Ressortchefin erfreute sich an der sozialen Komponente bei der Einkommenserhöhung und sprach von einem vertretbaren finanziellen Rahmen.
Startschuss für einheitliches Dienstrecht
Mit einer
wissenschaftlichen Enquete hat Beamtenministerin Doris Bures (S) am
Freitagnachmittag den Startschuss zur Schaffung eines neuen einheitlichen
Dienstrechtes für alle Mitarbeiterin des Bundes gegeben. Die Zeit sei reif
dafür, dieses Projekt jetzt auf Schiene zu stellen, sagte Bures bei der
Eröffnung der Veranstaltung. Das Thema liege schon "sehr lange am Tisch" ,
verwies die Ministerin darauf, dass sich seit 15 Jahren schon insgesamt
sechs Regierungsmitglieder damit befasst haben.
Fairness und Gerechtigkeit
Für Bures geht es dabei vor allem um
mehr Fairness und Gerechtigkeit. Sie verwies darauf, dass in vielen
Bereichen des öffentlichen Dienstes Beamte und Vertragsbedienstete
nebeneinander arbeiten und die gleiche Tätigkeit verrichten. Trotzdem hätten
sie unterschiedliche Rechtspositionen, Titel und Verdienste. Sie erinnerte
an das bekannte Zitat: "I haaß Kolaric, du haaßt Kolaric, warum sogns' zu
dir Tschusch?"
Thema rationaler angehen
Bures betonte, dass sie diese
Auftaktveranstaltung bewusst nicht mit Interessensvertretern am Podium
abhalte, sondern mit Wissenschaftern. Es gehe darum, dieses Thema ein
bisschen rationaler und emotionsloser anzugehen. Als Experten referierten
Gabriele Kucsko-Stadlmayer und Heinz Mayer aus der Sicht des
Verfassungsrecht sowie Wolfgang Mazal und Walter Pfeil aus der Sicht des
Arbeitsrechts.