Justizministerin

Berger lehnt Verfassungsreform-Entwurf ab

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Ein Kritikpunkt von vielen: die SPÖ-Ressortchefin will keinen Justizanwalt - die ÖVP lobt den Entwurf.

Justizministerin Maria Berger lehnt die Schaffung eines Justizanwalts ab. "Sowohl von meiner Partei als auch vom Koalitionspartner habe ich keine einzige positive Stellungnahme gehört", so Berger am Freitag. Nicht nur das: Sie kritisierte den gesamten Entwurf für eine Verfassungsreform als "absolut untauglich". Ganz im Gegensatz zur ÖVP, die den Entwurf lobt.

Justiz ist hervorragend
Immerhin leiste die heimische Justiz hervorragende Arbeit. "Nach den Kriterien der Effizienz, der Verfahrensdauer und dem Verhältnis vom Mitteleinsatz und Output" schneide Österreichs Justiz exzellent ab und liege in Europa an der Spitze. "Umso überraschter waren wir, als wir den Verfassungsentwurf gesehen haben, wo das Misstrauen gegenüber der Justiz wie ein roter Faden durchgeht."

Gegen Big Brother
Als Beispiele nannte Berger die Einrichtung eines externen Justizanwalts, dass die Staatsanwaltschaft einer parlamentarischen Sonderkontrolle unterzogen werden soll und mit "Geheimdiensten gleichgestellt" werde, ferner die Abschaffung des Richterdrittels bei der Zusammensetzung des Verwaltungsgerichtshofs, und schließlich solle auch der Oberste Gerichtshof dem Verfassungsgerichtshof in der Kontrolle unterstellt werden.

Gegen Justiz light
Die Gefahr einer "Justiz light" begründet Berger auch damit, dass für Tätigkeiten im Verwaltungsgericht sehr geringe Qualifikationen erforderlich sein sollen, so brauche man gar kein rechtswissenschaftliches abgeschlossenes Studium. Hier werde es aber zumindest notwendig sein, eine "Aufqualifizierung" vorzunehmen, auf Dauer wäre eine solche Regelung nicht haltbar.

Gegen zersplittertes Verwaltungsgericht
Zur Verwaltungsgerichtsbarkeit kritisierte Berger die geplante "Zersplitterung" im Entwurf. Es komme zur Trennung von der "ordentlichen Gerichtsbarkeit". Wenn eine Verwaltungsbehörde des Landes entscheide, wäre in zweiter Instanz das Verwaltungsgericht dieses Landes zuständig. Dadurch werde die Rechtszersplitterung, die im Verwaltungsrecht bestehe, in den Bereich der Gerichtsbarkeit verlängert.

Statt einer Vereinfachung und Einsparungen komme zu einer Kantonisierung der Justiz mit unterschiedlichen Standards in der Gerichtsbarkeit, verschiedenen Profilen von Richtern betreffend Ausbildung, Selbstverständnis und Berufsethos, und es gebe durch elf verschiedene Verwaltungsgerichte auch die Gefahr von elf verschiedenen Richterdienstrechten.

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Ombudsstellen kommen schon
Berger kündigte an, dass mit November die neuen Justiz-Ombudsstellen eingerichtet werden. Es handelt sich um justizinterne Beschwerdestellen, die bei den Oberlandesgerichten angesiedelt sind. Die Ombudsstellen werden dezentral organisiert und sind für alle Bürger leicht zugänglich.

ÖVP widerspricht
Für den Zweiten Nationalratspräsidenten Michael Spindelegger ist die Reform ein wichtiger Schritt zum Ausbau des Rechtsschutzes. Die Zusammenfassung von vielen Sonderbehörden in ein Bundesverwaltungsgericht erster Instanz sei zweckmäßig. Die Qualität des Bundesverwaltungsgerichtes müsse sich nur an den best funktionierenden Behörden orientieren.

Derzeit läuft das Begutachtungsverfahren für die Reform von Verfassung und Verwaltung.

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