Justizministerin Maria Berger (S) will wie angekündigt im Wohnbereich Schritte zur Eindämmung der Inflation setzen.
Konkret plant Berger die gesetzlich vorgegebene Inflationsanpassung der Richtwert-Mieten jedes Jahr im April abzuschaffen. Derzeit werden diese Mieten im April um den Inflationswert vom Dezember des Vorjahres (heuer sind es 3,6 Prozent) mit Wirkung per 1. Mai automatisch erhöht.
Längere Perioden zwischen Erhöhungen
Diesen
Automatismus will Berger abschaffen. Sie möchte längere Perioden zwischen
den Miterhöhungen. Im Gespräch ist die Einführung eine Schwellenwertes bei
der Inflation, ab dem die Mieten erhöht werden. Damit diese Maßnahme noch
heuer wirken kann, will Berger ihr Gesetzesvorhaben per Initiativantrag
umsetzen. Das Vorhaben ist bereits im parlamentarischen Bautenausschuss und
soll nach den Vorstellungen Bergers schon nächste Woche im Plenum
beschlossen werden.
Träger für geplante Mietrechtsreform
Dieses
Gesetzesvorhaben ist gleichzeitig Trägerrakete für die von Berger geplante
größere Mietrechtsreform. Eine entsprechende Arbeitsgruppe soll hier bis
Sommer/Frühherbst einen Gesetzesentwurf ausarbeiten. Geplant ist unter
anderem eine Durchforstung des Betriebskostenkataloges. Thema sind auch die
mieterfreundlichen OGH-Urteile (Stichwort: Thermeninstandhaltung und
-reparaturen).
AK begrüßt Forderung
Die Arbeiterkammer (AK) begrüßt
die Initiative von Justizministerin Maria Berger (S), wonach die gesetzlich
vorgegebene Inflationsanpassung der Richtwert-Mieten im April abgeschafft
werden soll. Seit 2000 ist der Mietenindex in Österreich um 27,6 Prozent
gestiegen und damit rund zweimal so stark wie der gesamte
Verbraucherpreisindex (14,6 Prozent). Die AK fordert daher eine
grundsätzliche Verbesserung für Mieter im Mietrechtsgesetz.