Start im Herbst

Bildungsbegehren hat genug Unterstützer

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Initiator Androsch will Schmied aus "politischem Kräfteparallelogramm" befreien.

Die Initiatoren des Bildungsvolksbegehrens haben gut zwei Monate vor Ende der Frist (1. Juli) genug Unterstützungsunterschriften gesammelt, um das Volksbegehren einzuleiten. Stattfinden soll es "realistischerweise irgendwann im Herbst", so Mitinitiator und Ex-SP-Vizekanzler Hannes Androsch am Mittwoch bei einer Pressekonferenz. Auch wenn die für die Einleitung benötigten 8.032 Unterschriften beisammen sind, ist das aus Androschs Sicht als "Sockel" für das Volksbegehren, für das auch die Unterstützungsunterschriften angerechnet werden, "nicht genug": "Je mehr, desto besser."

Rückenwind für Reform
Das Volksbegehren soll der Regierung laut Androsch auch Rückenwind für die bereits abgesagte Reform der Schulverwaltung bringen. Unterrichtsministerin Claudia Schmied (S) habe ihr Ansinnen nur aufgegeben, weil sie "Gefangene des politischen Kräfteparallelogramms" sei. Das Volksbegehren soll ihr nun helfen, die Widerstände der "anderen politischen Machtträger" zu überwinden. Schmieds kürzlich angekündigte Reformen, die bis zum Sommer umgesetzt werden sollen, nannte Androsch ein "Placebo, es ändert nichts an der Struktur".

Bildungsziele
Neben einer Straffung der Schulverwaltung - "das Unterrichtsministerium gibt die Bildungsziele vor, die Durchführung passiert vor Ort; alles dazwischen ist entbehrlich" - forderte Androsch den Ausbau vorschulischer Bildung, mehr Schulautonomie, eine akademische Ausbildung für alle Pädagogen ab dem Kindergarten und ein flächendeckendes Angebot von Ganztagsschulen. Um die Mehrkosten zu finanzieren, mache er gerne Vorschläge für die Gegenfinanzierung, so Androsch in Richtung Regierung. "Es gibt überhaupt keinen Grund, dass das an der Finanzierung scheitert."

Seit heute ist mit dem "Bildungsdeck" auch eine Social-Media-Plattform zum Bildungsvolksbegehren online, die sich vor allem an die unter 16-Jährigen richtet. Diese sollen sie sich dort einbringen können, auch wenn diese noch nicht unterschreiben dürfen.

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