Urteile im September

Birnbacher-Prozess wird verlängert

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Die Anwälte der vier Angeklagten beantragten weitere Beweismittel.

Der Untreueprozess in der sogenannten Causa Birnbacher am Landesgericht Klagenfurt ist am Donnerstag vertagt worden. Das Verfahren wird am 20. und 21. September fortgesetzt, dann werden auch die Urteile erwartet. Die Anwälte der vier Angeklagten beantragten weitere Beweismittel, so soll der Leiter der Finanzabteilung des Landes, Horst Felsner, noch als Zeuge geladen werden. Vor der Vertagung übten drei der vier Verteidiger heftige Kritik am Gerichtsgutachter.

Anwälte lehnen Schäfer-Gutachten ab
Die Anwälte von Ex-ÖVP-Chef Josef Martinz und der Landesholding-Vorstände Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander lehnten das Gutachten von Frank Schäfer ab. Sie bezeichneten es als "mangelhaft und einseitig, widersprüchlich und unbestimmt" und forderten weitere Beweismittel und die Einholung eines neuerlichen Gutachtens. Das wurde vom Schöffensenat abgelehnt. Richard Soyer, Anwalt des vierten Angeklagten, des Steuerberaters Dietrich Birnbacher, hatte keine Erklärung abgegeben. Birnbacher hatte bei seinem Geständnis ja zugegeben, dass das Honorar nicht gerechtfertigt gewesen sei.

Richter Manfred Herrnhofer konnte der Argumentation von Gernot Murko, Verteidiger von Xander, nicht folgen, der erklärt hatte, Schäfer kenne die Honorarrichtlinien der österreichischen Wirtschaftsprüfer nicht und habe "nicht ordnungsgemäß befundet und begutachtet". Murko hatte mit diesem Vorwurf den Antrag gestellt, eine Stellungnahme der Kammer der Wirtschaftstreuhänder einzuholen, oder den Präsidenten der Kammer der Wirtschaftstreuhänder einzuvernehmen, um zu beweisen, dass das Birnbacher-Honorar in der Höhe von sechs Millionen Euro gerechtfertigt sei. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt. Hier gehe es ausdrücklich nicht um Honorargrundsätze, sondern um den Vergleich mit einer Investmentbank, erklärte Herrnhofer.

Megymorez-Verteidiger Martin Nemec stellte den Antrag, Horst Felsner, den Leiter der Finanzabteilung des Landes Kärnten, als Zeugen zu laden als Beweis dafür, dass das Land Kärnten "als maßgebliche wirtschaftliche Eigentümerin der Kärntner Landesholding" der Auszahlung des Honorars zugestimmt habe und daher von Untreue keine Rede sein könne. Diesem Antrag stimmte der Schöffensenat zu.

Martinz-Anwalt Alexander Todor-Kostic hatte bereits am Dienstag den Antrag gestellt, die Anwältin Astrid Wutte-Lang, die den inzwischen aus allen Ämtern geschiedenen Martinz zuerst vertreten hat und gegen die nun selbst ermittelt wird, als Zeugin einzuvernehmen. Die Anwältin hat allerdings laut Richter Herrnhofer per Fax mitgeteilt, dass sie sich nach Beratung mit ihrem Rechtsvertreter auf ihr Aussageverweigerungsrecht berufe.

Im September sollen daher noch Felsner, der Anwalt Michael Sommer, der Gutachter Christian Nowotny und Birnbachers Sohn Georg aussagen. Weiters fordert der Richter von Birnbacher eine genaue Aufstellung über die konkrete Verwendung der sechs Millionen Euro, die er als Honorar von der KLH ausbezahlt bekommen hat. Richard Soyer, gab dem Richter bekannt, dass sein Mandant Birnbacher jene rund 971.000 Euro, die im Zuge der Voruntersuchung von der Staatsanwaltschaft sichergestellt worden seien, der Kärntner Landesholding als Wiedergutmachung ab sofort zur Verfügung stelle.
 

Ex-Steuerberater Birnbacher vor Gericht

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