Justiz

Bis zu 5 Jahre Haft für Scheuch?

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Uwe Scheuch hat Pech: Weil das delikate auf Tonband mitgeschnittene Gespräch im Juni 2009 stattfand, ermittelt jetzt die Korruptionsstaatsanwaltschaft.

Ermittlungen gegen Kärntner Politiker durch die hiesige Staatsanwaltschaft hatten bisher nicht viel ergeben. Das könnte sich ändern. Uwe Scheuch – für ihn gilt die Unschuldsvermutung – steht im Visier der Wiener Korruptionsstaatsanwälte. Konkret ermittelt die Spezialtruppe unter dem früheren Grün-Politiker Walter Geyer wegen „Vorbereitung der Bestechlichkeit oder der Vorteilsannahme“ (§ 306 StGB). Strafdrohung bei einem Vorteil über 50.000 €: bis fünf Jahre Haft.

Entscheidend ist, dass das auf Tonband aufgezeichnete Gespräch mit einem Scheuch politisch nahestehenden Lobbyisten bzw. mit dessen Frau 2009 stattfand: Wäre es um einen Deal aus 2008 gegangen – die milderen Kärntner Ermittler wären am Zug gewesen.

Laut dem von News veröffentlichten Tonbandprotokoll soll Scheuch einem russischen Investor Interventionen für eine Staatsbürgerschaft in Aussicht gestellt haben – gegen eine saftige Spende für das Kärntner BZÖ – nunmehr FPK. Ist das Tonband echt und kann die Justiz aus Scheuchs Formulierungen einen solchen Zusammenhang herstellen, dann wird es für Scheuch eng.

Scheuch zeigte sich erneut keiner Schuld bewusst: Er sei froh, dass die Justiz ermittle, und werde mit der Staatsanwaltschaft „voll kooperieren“.

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