Bis zu 530 Euro

Buchinger verlangt mehr Geld für 24-h-Pflege

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Eine bundesweite Angleichung bei der 24-Stunden-Pflege soll kommen: Minister Buchinger fordert mehr Geld. Salzburg zieht mit NÖ und Vorarlberg gleich.

Sozialminister Erwin Buchinger (S) will als Konsequenz aus dem Zwischenbericht der Evaluierung zur 24-Stunden-Betreuung nun bundesweit Anpassungen bei der Förderhöhe erreichen. Als Betrag nannte der Minister eine Anhebung auf bis zu 530 Euro bei der selbstständigen Betreuung (derzeit 225 Euro), beim Unselbstständigen-Modell plädiert er für eine Erhöhung auf bis zu 1.200 Euro (derzeit 800 Euro). Die Entscheidung Salzburgs, die Förderung selbstständig - wie auch bereits in Niederösterreich und Vorarlberg geschehen - zu erhöhen, begrüßte der Minister.

Salzburg will Vermögensgrenze abschaffen
Salzburgs Soziallandesrätin Erika Scharer (S) hatte am Donnerstag angekündigt, dass auch in Salzburg die Vermögensgrenze abgeschafft werden soll und die Förderungen von 225 Euro beim Selbstständigen-Modell auf 500 Euro und beim Unselbstständigen-Modell auf 1.000 Euro angehoben werden sollen. Dies ist bereits in Niederösterreich und Vorarlberg der Fall. Analog zu diesem Modell soll auch in Salzburg die Vermögensgrenze fallen. Auch Tirols Landeshauptmann Günther Platter (V) erklärte am Samstag, die Vermögensgrenze könnte wegfallen.

Buchinger meinte dazu, es freue ihn, "dass hier zunehmend Länder erklären, dass sie zu Änderung kommen wollen". Zu Stimmen aus der ÖVP, die den Umschwung Salzburgs als ein Scheitern Buchingers in der 24-Stunden-Betreuung werteten, sagte der Minister, dies sei "pure Wahlkampf-Rhetorik". Es handle sich nicht um ein "Modell Buchinger", sondern um eines der gesamten Regierung, des Nationalrates und der Länder.

Dass es zu Änderung kommen müsse, ergebe sich aus dem "Zwischenbericht" zur Evaluierung, so der Minister. In den nächsten Tagen will er nun mit jenen Ländern in Verhandlungen treten, die sich bisher nicht für eine Erhöhung der Förderungen stark gemacht haben - etwa Wien oder die Steiermark.

Es habe sich gezeigt, dass die jetzigen Förderhöhen zwar eine Verbesserung bedeuteten, dennoch hätten viele Betroffenen den Eindruck, dass noch zu viele Kosten entstünden. Ziel sei stets gewesen, 80 Prozent der durch die Sozialversicherung entstehenden Kosten mit der Förderung abzudecken. Laut Evaluierung müsste damit die Förderhöhe beim Selbstständigen-Modell auf 350 Euro erhöht werden, so Buchinger. Wenn zwei Personen in einem Haushalt gepflegt werden, will der Minister eine Förderung von 530 Euro vorschlagen. Und bei Inanspruchnahme des Unselbstständigen-Modells soll mit 1.100 bis 1.200 Euro gefördert werden, so der Minister.

Freilich braucht es zu einer einheitlichen Vorgangsweise die Zustimmung aller Länder. Buchinger zeigte sich optimistisch, dass es zu einer Einigung kommen könnte. Grundsätzlich regelt die 15a-Vereinbarung mit den Ländern, dass diese die Förderhöhen in Absprache mit dem Sozialminister erhöhen können, auch die bundeseinheitliche Vermögensgrenze von 7.000 Euro kann angehoben oder abgeschafft werden. Die ÖVP forderte zuletzt stets von Buchinger, sich für eine bundesweite Abschaffung der Vermögensgrenze und einer Anhebung der Förderung einzusetzen.

Buchinger betonte, sein wichtigstes Anliegen sei nichtsdestotrotz weiterhin die Erhöhung des Pflegegeldes um fünf Prozent. Denn von der 24-Stunden-Betreuung seien nur fünf Prozent aller Pflegegeld-Bezieher betroffen. "Daher lade ich die ÖVP ein, hier in Verhandlungen einzutreten", so der Minister.

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