Dritte Sondersitzung

BVT-Affäre: Weiterer Misstrauensantrag gegen Kickl

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Opposition beantragte dringliche Debatte nach OLG-Entscheid zu Hausdurchsuchung.

Am Freitag tritt der Nationalrat zur dritten Sondersitzung zur BVT-Affäre zusammen. Einberufen wurde sie von SPÖ, NEOS und Liste Pilz, nachdem das OLG Wien die umstrittene Razzia im Verfassungsschutz für unzulässig erklärt hatte. In der Dringlichen Anfrage des SP-Abgeordneten Jan Krainer wird Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) wohl auch mit ersten Erkenntnissen aus dem U-Ausschuss konfrontiert.
 
Im Untersuchungsausschuss haben diese Woche die ersten Zeugen ausgesagt - und sie haben ein wenig schmeichelhaftes Bild von der Hausdurchsuchung im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) am 28. Februar gezeichnet. Insbesondere die offizielle Begründung für die Razzia - dass nämlich andernfalls die "Fernlöschung" von Daten gedroht hätte - geriet ins Wanken.
 

Zusammenarbeit mit Partnerdiensten gefährdet 

Außerdem wurde bekannt, dass das BVT sehr wohl befürchtete, die Zusammenarbeit mit internationalen Partnerdiensten könnte unter der Affäre leiden. Konkret stand noch Ende Juni eine Suspendierung aus der "Berner Gruppe" internationaler Nachrichtendienste im Raum. Minister Kickl hatte bei der zweiten Sondersitzung am 11. Juni einen derartigen Vertrauensverlust dagegen in Abrede gestellt. Warnungen der Opposition bezeichnete er als "parteipolitisch motivierte Show". Anfang September bekundete freilich auch das deutsche Innenministerium, dass der deutsche Verfassungsschutz die Causa als "erledigt" ansehe und weiter mit dem BVT zusammenarbeite.
 

Tagungsbeginn am 11. September 

Die SPÖ hat im Vorfeld angekündigt, einen weiteren Misstrauensantrag gegen Kickl einzubringen. Auch dabei handelt es sich um den mittlerweile dritten, denn schon bei den ersten beiden Sondersitzungen forderte die Opposition die Abberufung des FP-Ministers. Weil die Sitzung formal noch in die Sommerpause des Nationalrats fällt , waren zur Einberufung die Stimmen aller drei Oppositionsparteien nötig (ein Drittel der Abgeordneten). Der reguläre Tagungsbeginn ist erst am 11. September.
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