Coronavirus-Ferien

Faßmanns neuer Ministerbrief an die Eltern

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Ab Montag bleiben die Schüler zuhause – nun richtet sich Bildungsminister Faßmann in einem Brief an die Eltern.

Ab Montag dürfen alle Schüler daheimbleiben. An den Oberstufenschulen wird ohnehin kein Unterricht mehr vor Ort stattfinden, an Volksschulen, AHS-Unterstufen und Neuen Mittelschulen (NMS) gelten alle Schüler, die nicht kommen, automatisch als entschuldigt.
 
Am Montag und Dienstag findet an den Schulen für Unter-14-Jährige also noch grundsätzlich regulärer Unterricht statt. Dieser muss von den Kindern jedoch nicht besucht werden - eine Entschuldigung muss dafür nicht erbracht werden.
 
Am Mittwoch gibt es dann auch wie geplant keinen regulären Unterricht mehr. Schüler unter 14 Jahren ohne Betreuungsmöglichkeit daheim werden am Schulstandort betreut.
 
Nun richtet sich Bildungsminister Faßmann mit einem Brief an die Eltern und appeliert, die Kinder zuhause zu lassen:
 
"Bis zum Beginn der Osterferien habe ich je nach Alter Ihres Kindes folgende Bitte:
  • Ist Ihr Kind Schüler/in einer Volksschule, Neuen Mittelschule, AHS-Unterstufe oder einer Sonderschule, so hat es von Mittwoch, dem 18. März 2020, bis zum Beginn der Osterferien keinen regulären Unterricht. Wenn es Ihnen möglich ist, organisieren Sie bitte eine häusliche Betreuung. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, eine Betreuung zu Hause zu organisieren (speziell, wenn Sie in kritischen Bereichen, insbesondere Gesundheit, Sicherheit, Lebensmittelhandel und Verkehrsinfrastruktur arbeiten oder Alleinerzieher/in sind), kann ihr Kind weiterhin die Schule besuchen. Dort sollen Übungs- und Vertiefungsmaterialien durchgenommen werden.
  • Ist ihr Kind Schüler/in einer AHS-Oberstufe, einer berufsbildenden höheren Schule, einer berufsbildenden mittleren Schule (z. B. Handelsschule oder Fachschule), Berufsschule bzw. Polytechnischen Schule, so findet für sie von Montag, dem 16. März 2020, bis zum Beginn der Osterferien kein Unterricht statt. Ihr Kind soll von zu Hause aus bereits behandelte Lehrplaninhalte wiederholen und vertiefen. Ihrem Kind werden dazu unterschiedliche Unterrichtsmaterialien – auch in digitaler Form – von den Schulen angeboten. Die Abholung von Übungs- und Vertiefungsmaterialien bzw. von dafür notwendigen Dokumenten ist unter Einhaltung der verschärften Hygienevorschriften möglich.
  • Vermeiden Sie bitte jedenfalls eine Betreuung durch die Großeltern (besonders im Risikoalter ab ungefähr 65 Jahren), denn das sind die Personen, die wir bestmöglich schützen wollen."

Faßmann versichere den Eltern, dass die Schüler, die nicht in die Schule kommen, keinen Lehrstoff versäumen würden, denn es würde ohnehin nur der bereits durchgenommene Stoff vertieft.

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