Wie viele Gespräche bei diesen 'Detektivarbeiten' wohl aufgenommen wurden?
Suche. Dass Heinz-Christian Strache gemeinsam mit Anwälten versuchte, die „Hintergründe“ der Entstehung des Ibiza-Videos „aufzuklären“, ist bekannt. Dafür stellte ihm die FPÖ, als dessen Obmann er zurückgetreten ist, ein Büro und diverse Mittel zur Verfügung – bis es zum Crash kam. In dieser Zeit empfing Strache auch etwa K., der angegeben habe, dass er das Ibiza-Video bereits vor der Veröffentlichung gesehen habe. Gegen K. gibt es Ermittlungen wegen mutmaßlicher Erpressung.
Straches Anwälte – ein deutscher und ein österreichischer Vertreter wurden dazu beide ebenfalls von den Ermittlern einvernommen. Dabei sagten beide Herren – die Einvernahmeprotokolle liegen ÖSTERREICH vor. Ein Anwalt gibt etwa an: „… Jedoch gibt es vom Kollegen Irle über das Gespräch eine Tonbandaufnahme. Diese Aufzeichnung wird er der Kriminalpolizei sicher zur Verfügung stellen.“ Dieser bestätigte das bei seiner Zeugeneinvernahme in der Wasagasse vor den Kriminalbeamten, die gegen K. ermitteln. Er übergab ihnen ein „Gedächtnisprotokoll“ des Gesprächs zwischen ihm, Strache, dem anderen Anwalt und eben dem Verdächtigen K. Er habe eine „Tonbandaufnahme mit meinem Apple-Smartphone aufgenommen“, um es „transkribieren“ zu können. Alles erlaubt. Aber wie viele Gespräche bei diesen „Detektivarbeiten“ wohl aufgenommen wurden?