Gastwirte und Geschäftsbesitzer müssen ab 1. Jänner 2008 bei der Abgabe von Alkohol mehr Sorgfalt an den Tag legen - sonst drohen ihnen saftige Strafen.
Konkret sieht die neue Gewerberechtsnovelle von Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (ÖVP) Strafen von 180 bis 3.600 Euro vor, berichtet die Tageszeitung ÖSTERREICH in ihrer Samstag-Ausgabe.
Auch Supermärkte und Tankstellen betroffen
Es werden künftig
nicht nur Gastromomen bei der Abgabe von Alkohol an Jugendliche in die
Pflicht genommen - auch in Supermärkten und Tankstellenshops muss darauf
geachtet werden, dass Alkohol gemäß dem jeweiligen Jugendschutzgesetz
abgegeben wird: Jugendliche unter 16 bzw. 18 Jahren sollen nicht mehr an
Bier, Wein oder gar harte Getränke herankommen.
Ausweis-Kontrolle
Im Zweifelsfall hat der Wirt oder das
Verkaufspersonal den Jugendlichen nach dem Ausweis zu fragen. Und: Die
früher so leicht zu fälschenden Schüler-Ausweise reichen nicht, es muss
schon ein Personalausweis oder ein Moped-Führerschein sein. Wird ein Wirt
bei der Alkohol-Abgabe an Jugendliche unter 16 bzw. 18 (nach Bundesland
unterschiedlich) erwischt, dann droht im Wiederholungsfall sogar der Entzug
der Konzession, berichtet ÖSTERREICH.
Strengere Kontrollen ab 2008
Im Jänner 2008 will Bartenstein eine
Weisung an alle Bezirksverwaltungsbehörden geben: Demnach muss die neue
Alkohol-Regelung strenger kontrolliert werden. So soll es
Schwerpunkt-Aktionen etwa in Tankstellen-Shops oder in Diskotheken geben.