Schweizer Experte

Direkte Demokratie: Ausbau "symbolisch"

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Ein Schweizer Experte analysiert die Pläne der Regierung.

Der Schweizer Politikwissenschafter Silvano Moeckli begrüßt die Pläne der schwarz-blauen Bundesregierung, das Volksbegehren aufzuwerten. "Ein Anfang muss einmal gemacht werden", sagte der in Sankt Gallen lehrende Politologe in einem Gespräch mit der APA. Wegen der hohen Hürde von 900.000 Unterschriften sei dies aber derzeit "eine eher symbolische Maßnahme".

Hürde in Schweiz "undenkbar"

Eine solche Hürde für einen Volksentscheid wäre in der Schweiz "völlig undenkbar", sagte Moeckli. Bei den Schweizer Stimmberechtigten hätte die Anhebung von heute 100.000 auf 900.000 Unterschriften "null Chancen". Die FPÖ hatte sich bekanntlich nicht mit ihrer Forderung durchsetzen können, dass 250.000 Unterschriften für ein verbindliches Volksbegehren genügen sollten, das entweder vom Parlament umgesetzt oder dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden müsste.

Für das aktuelle, nicht verbindliche, Volksbegehren reichen 100.000 gültige Unterschriften, die innerhalb einer Woche gesammelt werden müssen. Eine solch kurze Frist wäre laut Moeckli in der Schweiz kaum möglich. Dort betrage die Frist 18 Monate. Den Schweizer Politologen wundert auch, dass die Weiterentwicklung der Volksbegehren erst 2022, also gegen Ende der Legislaturperiode, in Angriff genommen werden soll. Bis dahin soll das aktuelle System, bei dem Volksbegehren vom Gesetzgeber nicht befolgt werden müssen, beobachtet und evaluiert werden.

Unwägbarkeiten

Moeckli, der mehrere Bücher über das politische System der Schweiz geschrieben hat, zuletzt das im September 2017 erschienene Buch "So funktioniert Wahlkampf", weist darauf hin, dass auch in der Schweiz die Bedingungen für die Lancierung einer Volksinitiative im 19. Jahrhundert wesentlich restriktiver waren als heute. So betrug beispielsweise im Kanton St. Gallen 1831 die Hürde für die Ergreifung eines "Volksvetos" 50 Prozent der Stimmberechtigten.

"Man kann lange das Verhalten eines Kalbes beobachten, aber das Verhalten eines Stieres lässt sich daraus nicht vorhersagen", so Moeckli zu den vielen Unwägbarkeiten beim Ausbau der direkten Demokratie. Aus direktdemokratischen Instrumenten, die von den Urhebern zunächst als "Stolperstein" gedacht waren, könne durchaus ein "Grundstein für niederschwellige Verfahren" werden.
 

Rolle der Opposition

In Österreich stelle sich die Frage, wie lange die Diskussion über den Ausbau der direkten Demokratie die Öffentlichkeit noch beherrsche und ob die SPÖ als stärkste Oppositionspartei das Thema aufgreifen werde. Die Forderung nach mehr Volksrechten sei in der Opposition leichter zu erheben, als sie in der Regierung dann auch umzusetzen, sagte Moeckli. Daher stecke "sehr viel Symbolik" hinter den entsprechenden Plänen von ÖVP und FPÖ. Ein "guter Anfang" zum Ausbau der direkten Demokratie könne es sein, mehr Gebrauch davon in den einzelnen Bundesländern zu machen, rät der Schweizer Universitätsprofessor. Aus Sicht Moecklis steckt die direkte Demokratie in Österreich noch in den Kinderschuhen und lasse sich nicht mit ihrem viel zitierten "Schweizer Vorbild" vergleichen.

Für den Schweizer Politikwissenschafter müssten Volksentscheide "von unten gegen die politische Mehrheit ausgelöst" werden und nicht von oben. Das sei für ihn der Kern der direkten Demokratie. Parteien, die mehr als zehn Prozent der Wähler hinter sich hätten, müssten in der Schweiz in die Regierungen auf allen Staatsebenen (Gemeinden, Kantone und Bund, Anm.) integriert werden, erläutert Moeckli. Andernfalls könnten sie mittels direkter Demokratie das politische System lähmen. Daher hat sich in der Schweiz das sogenannte Konkordanzsystem entwickelt, laut dem die wählerstärksten Parteien in den Regierungen vertreten sind. Aber selbst so könnten Regierungsparteien in der Schweiz mit den Mitteln der direkten Demokratie auch Opposition machen, wenn ihnen eine Vorlage nicht passe.

Zu den schwarz-blauen Plänen, bei heiklen Themen, die im Widerspruch zu Grundrechten, Völkerrecht oder Europarecht stehen könnten, eine verpflichtende Vorabkontrolle durch den Verfassungsgerichtshof vorzusehen, hebt Moeckli hervor, dass solche Korrekturmechanismen in der Schweiz auf Bundesebene nicht den Gerichten übertragen würden. Für die Vorprüfung der formellen Erfordernisse sei die Bundeskanzlei, die Stabstelle der Bundesregierung, zuständig. Ihr obliegt u.a. die Kontrolle der Volksinitiativen, Referenden und Nationalratswahlen. Nach dem Zustandekommen einer Volksinitiative kann die Eidgenössische Bundesversammlung (Regierung und Parlament) eine Volksinitiative als ganz oder teilweise ungültig erklären, wenn sie ihrer Meinung nach gegen "zwingendes Völkerrecht" verstößt. So wurde die Volksinitiative "Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)" von der Bundesversammlung nur teilweise als gültig erklärt. Sie wurde 2016 in einer Volksabstimmung abgelehnt.

Umgekehrt kann mit einer Volksinitiative die Kündigung internationaler Verträge verlangt werden. Die nationalkonservative Schweizerische Volkspartei (SVP) hat erst dieser Tage eine Initiative angekündigt, die zur Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU führen soll, falls die Bundesregierung keine bessere Lösung innerhalb eines Jahres aushandeln kann. Sie nimmt damit in Kauf, dass dank der von der EU eingebauten Notbremse, der sog. "Guillotine-Klausel", auch die anderen bilateralen Beträge mit der EU hinfällig werden. Moeckli räumt ein, dass der Wirkungsbereich der direkten Demokratie in der Schweiz durch das Völkerrecht immer stärker eingeschränkt werde. So bleibe nur die Möglichkeit, internationale Verträge zu kündigen.
 

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