Gutachten

Ein totales Rauchverbot ist möglich

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Ein totales Rauchverbot in allen Gaststätten wäre laut einem Gutachten des Verfassungsdienstes rechtlich die beste Lösung.

Am 1. April wird wieder verhandelt: SPÖ-Gesundheitssprecherin Sabine Oberhauser und Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky (ÖVP) unternehmen einen neuen Anlauf in Sachen Rauchverbot. Ein ÖSTERREICH vorliegendes Gutachten des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt kommt jetzt freilich zum Schluss, dass die Vorschläge beider Parteien problematisch sein könnten. Lediglich „gegen eine Regelung, die ein generelles Rauchverbot in allen Gastronomiebetrieben vorsieht, bestünde wohl kein verfassungsrechtliches Hindernis“, heißt es.

Streit um Kleinlokale
Konkret geht es um Gaststätten unter 75 Quadratmeter, die laut ÖVP für eine eigene Nichtraucherzone zu klein sind. Die Schwarzen wollen, dass sich die Besitzer in diesem Fall aussuchen können, ob sie ein Raucher- oder Nichtraucherlokal führen. Die SPÖ verlangt aber, dass in kleinen Lokalen generell Rauchverbot herrscht.

Im deutschen Rheinland-Pfalz ist eine ähnliche Regelung schon durchgefallen. Fünf Betreiber von Ein-Raum-Lokalen klagten vor dem Verfassungsgericht, das das Gesetz vorläufig aufhob – und zwar so lange bis geklärt ist, ob kleine Gaststätten durch das Anti-Raucher-Gesetz diskriminiert werden und dadurch Umsatzeinbußen entstehen.

Gleichheitswidrig
Die SPÖ wollte wissen, ob das auch in Österreich gelten würde und beauftragte beim Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt ein entsprechendes Gutachten. Darin heißt es jetzt, dass die Lokalgröße als alleiniges Kriterium „im Lichte des verfassungsrechtlichen Gleichheitssatzes durchaus infrage gestellt werden“ könnte. Eine Verletzung der Berufsaus­übungsfreiheit sei möglich, weil die Regelung kleine Gaststätten „unverhältnismäßig stärker“ treffen könnte. Eine mögliche Lösung wäre ein Rauchverbot in allen Lokalen.

Damit könnte sich zwar auch SPÖ-Expertin Sabine Oberhauser anfreunden: „Ein völliges Rauchverbot konnten wir gegen die ÖVP aber bisher nicht durchsetzen.“ Sie will jedenfalls noch das endgültige Verfassungsurteil in Deutschland abwarten.

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