Weiter rückläufig

Einbürgerungen gingen um 22,5% zurück

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Zwei von fünf neuen Staatsbürgern kamen bereits in Österreich zur Welt.

Die Zahl der Einbürgerungen hat sich 2010 gegenüber dem Vorjahr um mehr als ein Fünftel reduziert. Laut Statistik Austria erhielten im abgelaufenen Jahr 6.190 Personen die österreichische Staatsbürgerschaft. Das sind um 22,5 Prozent oder 1.800 Personen weniger als 2009. Noch weniger Einbürgerungen gab es zuletzt Anfang der 1970er Jahre. Zwei von fünf eingebürgerten Personen kamen bereits in Österreich zur Welt, bei der bisherigen Staatsangehörigkeit führen Bosnien-Herzegowina, die Türkei und Serbien.

Seit Jahren im Sinken
Seit 2003 (45.112 Fälle) ist die Zahl der Einbürgerungen kontinuierlich gesunken. Im Wesentlichen sind zwei Aspekte dafür verantwortlich: Zum einen knüpfen die im März 2006 sowie im Jänner 2010 in Kraft getretenen Novellen zum Staatsbürgerschaftsgesetz strengere Voraussetzungen an den Erwerb der Staatsbürgerschaft. Zum anderen ging die Zuwanderung nach Österreich ab dem Jahr 1993 zurück, so dass zeitversetzt in den letzten sieben Jahren auch die Stärke des potenziell für eine Einbürgerung in Frage kommenden Personenkreises kleiner wurde.

Auf 100 in Österreich mit Hauptwohnsitz lebende Ausländer und Ausländerinnen fielen im Jahr 2010 0,7 Einbürgerungen. Die Einbürgerungsrate ist damit die niedrigste seit 1961, 2003 lag dieser Wert bei 6,0.

Ausnahmen
Mit Ausnahme von Kärnten und Vorarlberg wurden 2010 in allen Bundesländern weniger Personen eingebürgert als im Vorjahr. In Vorarlberg wurde ein Zuwachs von 9,9 Prozent registriert, in Kärnten sogar von 47,6 Prozent. Der stärkste Rückgang wurde in Wien mit 38,5 Prozent und in Niederösterreich mit 33,5 Prozent verzeichnet. Dahinter folgen Oberösterreich mit minus 24,2 Prozent, die Steiermark mit minus 22,8, das Burgenland mit minus 12,1 und Tirol mit minus 9,2 Prozent. Den geringsten Rückgang gab es in Salzburg mit minus 0,4 Prozent.

Gründe für Einbrgerungen
In 1.158 Fällen (19 Prozent) wurde die Staatsbürgerschaft im Vorjahr im Ermessen verliehen, wobei es sich mehrheitlich um Einbürgerungen nach mindestens zehnjährigem ununterbrochenem Hauptwohnsitz in Österreich handelt (1.093 Personen). Fast die Hälfte der Einbürgerungen (2.993 oder 48 Prozent) erfolgte auf Grund eines Rechtsanspruchs: 1.256 Personen wurden wegen eines "mindestens sechsjährigen Wohnsitzes in Österreich und besonders berücksichtigungswürdiger Gründe" (z.B. Geburt in Österreich, EWR-Staatsangehörigkeit oder asylberechtigt) eingebürgert; weiteren 595 Personen wurde die Staatsbürgerschaft nach "15-jährigem Wohnsitz in Österreich und nachhaltiger Integration" bzw. "30-jährigem Wohnsitz" verliehen; auf 671 Frauen und Männer traf der Einbürgerungsgrund "Ehe mit einem Österreicher bzw. einer Österreicherin" zu. Ein Drittel der Einbürgerungen (264 Ehegatten und 1.775 minderjährige Kinder) erfolgte unter Titel "Erstreckung der Verleihung", weil die antragstellende Person Familienangehörige (Ehepartner bzw. Ehepartnerin sowie minderjährige Kinder), die im gemeinsamen Haushalt leben, hat.

Unter den über 100 Ländern der bisherigen Staatsangehörigkeit fallen knapp zwei Drittel der Verleihungen des Jahres 2010 auf fünf Nationalitäten: Bosnien und Herzegowina ist mit 1.279 Personen (21 Prozent aller Eingebürgerten) absoluter Spitzenreiter, gefolgt von der Türkei (937; 15 Prozent), Serbien (829; 13 Prozent), Kroatien (456; 7 Prozent) und dem Kosovo (437; 7 Prozent). Mehr als 100 Neo-Österreicher und Neo-Österreicherinnen kamen aus Mazedonien (150 Personen), Deutschland, der Russischen Föderation (je 140), Rumänien (114), Afghanistan (113) und dem Iran (111). Im Vergleich zum Vorjahr wurden 2010 um jeweils 25 Prozent weniger Türken und Türkinnen sowie Bürger und Bürgerinnen des ehemaligen Jugoslawien eingebürgert. Die Zahl der Bürger und Bürgerinnen der Europäischen Union, die im Jahr 2010 die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten haben, reduzierte sich um 29 Prozent.

Zwei von fünf Personen (2.342 oder 38 Prozent), an die im Jahr 2010 die Staatsangehörigkeit verliehen wurde, sind bereits in Österreich geboren. 3.848 Eingebürgerte haben einen ausländischen Geburtsort und sind somit als Kinder, Jugendliche oder Erwachsene nach Österreich zugewandert. Die Reihung der ausländischen Geburtsstaaten wird von Bosnien-Herzegowina (840 Eingebürgerte), der Türkei (413), Serbien (378) und dem Kosovo (302) angeführt. 45 Personen mit Auslandswohnsitz wurden 2010 eingebürgert, damit ist diese Zahl wieder höher als im Vorjahr.

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