Agenten-Deal

Erpresser wollten 1 Million von Flöttl

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Bawag-Zocker sollte Ziel eines Millionen-Erpressungsversuchs werden.

ÖSTERREICH berichtete am Mittwoch, dass das ebenso rätselhafte wie hohe Vermögen des gescheiterten Bawag-Spekulanten Wolfgang Flöttl offenbar Glücksritter aus Deutschland und Israel anlockt. Nun wurden erste Details zum geplanten Erpressungsversuch gegen den in New York lebenden Banker bekannt.

Ein Ex-Mossad-Agent bot sich über mehrere Monate einem deutschen Geschäftsmann und Ex-Mitarbeiter von Flöttl als „Private Investigator“ an. Nach einem Geheimtreffen in einem Wiener City-Hotel visierte der Israeli folgenden Deal an.

Erpresser wollten eine Million Euro von Flöttl
Ein Treffen mit Flöttls angeblichen Ex-Freundinnen sollte arrangiert, die Gespräche aufgezeichnet werden und etwaige kompromittierende Details Flöttl präsentiert werden. Gekoppelt mit dem Wissen um angebliche Mehrfach-Identitäten Flöttls (er soll südamerikanische Pässe unter falschem Namen besitzen), war geplant, Flöttl um eine Million Euro zu erleichtern. Flöttl ist Erpressungsversuche gewohnt: Die renommierte US-Zeitschrift Businessweek berichtete bereits Mitte der 1990er-Jahre von solchen Vorfällen. Flöttl engagierte das Ermittlerunternehmen Kroll Associates, um die Hintermänner zu finden.

Flöttl-Sekretärin kaufte Chef-Immobilie um 17 Mio.
Unterdessen tauchen auch immer mehr Details zu Flöttls Millionenvermögen auf. In Ermittlerkreisen wundert man sich über einen Immo-Deal, den Flöttl mit seiner Ex-Sekretärin Julie J. abgeschlossen hat. J. erwarb Flöttls zweite luxuriöse Bermuda-Liegenschaft Sounion West. Wie sie den Kaufpreis aufbrachte, bleibt offen. Allerdings soll Flöttl dort noch ein Wohnrecht genießen und an Erträgen beteiligt sein.

Für Aufsehen sorgt auch der Verkauf einer weiteren Flöttl-Immobilie auf Bermuda für 17 Millionen Euro (ÖSTERREICH berichtete) und eine Verdachtsmeldung der Financial Investigation Unit Bermuda an die heimische Justiz über die Verschiebung von 21 Flöttl-Millionen. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

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