Fremdenrechtspaket

Expertenhearing mit Kritik und Lob

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Die von der Opposition gestellten Experten hatten allerhand auszusetzen.

Wenig überraschend angesichts der Auswahl der Experten durch die Parteien hat das Hearing zum Fremdenrechtspaket Dienstagnachmittag im Innenausschuss gleichermaßen Lob und Kritik gebracht. Während die von den Regierungsparteien nominierten Fachleute Maßnahmen wie Rot-Weiß-Rot-Card, Mitwirkungspflicht und Rechtsberatung würdigten bzw. verteidigten, fanden die von der Opposition aufgestellten Experten allerhand am Gesetzespaket auszusetzen.

Jugendliche in Schubhaft
So prangerte etwa Asylanwältin Nadja Lorenz an, dass künftig das gelindere Mittel nur noch bis 16 angewendet werden soll, während die Grenze bisher 18 war. Dadurch würden deutlich mehr Jugendliche in Schubhaft kommen als bisher. Ebenfalls von ihr abgelehnt wurde die bis zu einer Woche dauernde Anwesenheitspflicht in der Erstaufnahmestelle.

Persönliche Freiheit
Der Leiter des Verfassungsdiensts im Bundeskanzleramt, Gerhard Hesse, wies jedoch Bedenken zurück, dass diese Regelung nicht verfassungskonform sein könnte. Es liege kein Eingriff in die persönliche Freiheit vor, da das Verlassen des Erstaufnahmezentrums keine unmittelbare Folge habe. Der Chef des Bundesasylamts Wolfgang Taucher betonte den Sinn der Maßnahme mit dem Argument, dass alleine im Vorjahr während der Verfahren 2.900 Personen untergetaucht seien.

Strittige Punkte
Ebenfalls umstritten bleibt die neue Rechtsberatung, die den Asylwerbern in den jeweiligen Instanzen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden soll. Lorenz hält die Bestellung durch Innenministerium und Bundeskanzleramt für bedenklich. Hesse versicherte, dass man bei der Auswahl juristische Personen präferieren werde. Der Kritik am Objektivitätsgebot für die Berater hielt Taucher entgegen, dass sachliche Information genau das sei, was den Asylwerbern geboten werden solle.

Verschärfte Regelung
Thema bleiben ferner die verschärften Regelungen zum Deutschnachweis. So fragte sich der Kärntner Flüchtlingsbeauftragte Gernot Steiner, wie man denn in Ländern ohne Goethe-Institut wie der Mongolei Sprachkenntnisse erwerben sollte, die man bei der Einreise nach Österreich vorweisen müsse. Johannes Peyrl von der Arbeiterkammer forderte geeignete Online-Unterlagen ein. Der Sprachwissenschafter Hans-Georg Krumm verwies auf die hohen Kosten für Deutschkurse etwa in Indien, womit sich eine Schuldenfalle für Personen ergebe, die im Zuge der Familienzusammenführung nach Österreich nachkommen wollten.

Die Rot-Weiß-Rot-Card, die statt der Niederlassungsverordnung mit ihren Quoten zukünftig die Einwanderung nach Österreich lenken wird, wurde vor allem von Margit Kreuzhuber von der Wirtschaftskammer beworben. Sie verwies auf die zu geringen Geburtenraten und die damit verbundene Notwendigkeit, Arbeitskräfte nach Österreich zu holen. Dank der höheren Qualifizierung der Arbeitnehmer werde es auch zu einer leichteren Integration kommen. Steiner erwartet dagegen Lohndumping via Rot-Weiß-Rot-Card. Peyrl konzedierte, dass man erst durch Erfahrung lernen könne, ob man beim geplanten Punktesystem die richtigen Kriterien genommen habe, da nicht absehbar sei, wie viele Menschen auf diesem Weg nach Österreich kommen werden.

Immer komplizierter
Kritik der meisten Fachleute gab es an der Gestaltung des Fremdenrechts insgesamt, das immer komplizierter und unlesbarer werde, wie Lorenz beklagte. Wolfgang Zapf fragte sich als Exekutivexperte wie Polizisten, die ja die Gesetze zu vollziehen hätten, diese überhaupt verstehen sollten.

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